Bebauungsplan Gemeinde Schönfeld Öffentliche Auslegung

1. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik" der Gemeinde Schönfeld OT Kraußnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.02.2023 bis 27.03.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Schönfeld über die Öffentliche Auslegung des 1. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik“ der Gemeinde Schönfeld

Nach dem Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch den Gemeinderat der Gemeinde Schönfeld am 23.03.2020 und der frühzeitigen Offenlegung mit der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und die öffentliche Auslegung, wurde der Vorentwurf nach § 4a Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu den Änderungen gebeten.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik“ der Gemeinde Schönfeld in der Fassung vom 31.08.2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfs über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes unterrichtet. Der 1. Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung liegt in der Gemeindeverwaltung Schönfeld, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld während der Dienststunden:

Montag

09.00-11.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr

Dienstag

09.00-11.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr

Donnerstag

09.00-11.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr

Freitag

09.00-12.00 Uhr

öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung für die Dauer von mindestens 30 Tagen aus. Die Auslegung erfolgt vom 24.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023. Sollten Sie sich bis zum 27.03.2023 nicht zu dem Planungsvorhaben äußern, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden oder dass mit der Planung Einvernehmen besteht. Die Auslegung gem. §3 Abs 2 BauGB wird rechtzeitig ortsüblich bekanntgemacht.

Während der Auslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kundtun.

Der 1. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik“ einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans und der Begründung ist zusätzlich im Internet wie folgt eingestellt und einzusehen unter:

https://www.gemeinde-schoenfeld.de                 sowie im

Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse  www.bauleitplanung.sachsen.de.

Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB bitten wir Sie, Ihre Hinweise und Anregungen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan an das Planungsbüro Wolfgang Staemmler, Goethestraße 22, 04924 Bad Liebenwerda zu senden. Sollten Sie sich bis zum 27.03.2023 nicht zu dem Planungsvorhaben äußern, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden oder dass mit der Planung Einvernehmen besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Gez. Lindenau

F. Lindenau

Bürgermeister der

Gemeinde Schönfeld

Kontaktperson

Gemeinde Schönfeld

Bauverwaltung Schönfeld

Straße der MTS 11

01561 Schönfeld

Tel.: 035248/834137

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