Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wolkenstein
Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Vorhabens– und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz" in der Fassung vom 10.02.2023 in der Stadt Wolkenstein gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein hat in seiner Sitzung am 6. März 2023 mit Beschluss Nr. 08/2023 den Entwurf des Vorhabens– und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz" in der Fassung vom 10.02.2023 mit Begründung und Anlagen gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
In der Zeit vom 27.04.2023 – 02.06.2023 wird der Entwurf des Vorhabens– und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz" in der Fassung vom 10.02.2023 mit Begründung und Anlagen einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein, zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Schutzgüter allgemein
Schutzgut Boden/ Geologie (und Fläche)
Schutzgut Klima und Luft
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Schutzgut Mensch
Schutzgut Wasser
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Vorhabens– und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz" einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein) abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an: bauamt@stadt-wolkenstein.de übermittelt werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt unter: www.stadt-wolkenstein.de sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.bauleitplanung.sachsen.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die
Satzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan “Caravanplatz” gemäß
§ 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Wolkenstein deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des
Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Wolfram Liebing
Bürgermeister
Bauamtsleiter
Jens Voigt
Markt 13
09429 Wolkenstein
E-Mail Adresse: bauamt@stadt-wolkenstein.de