Bebauungsplan Stadt Wolkenstein Öffentliche Auslegung

Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Caravanplatz" Stadt Wolkenstein

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.04.2023 bis 02.06.2023
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wolkenstein

 

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Vorhabens– und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz" in der Fassung vom 10.02.2023 in der Stadt Wolkenstein gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein hat in seiner Sitzung am 6. März 2023 mit Beschluss Nr. 08/2023  den Entwurf des Vorhabens– und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz" in der Fassung vom 10.02.2023 mit Begründung und Anlagen gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

In der Zeit vom 27.04.2023 – 02.06.2023 wird der Entwurf des Vorhabens– und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz" in der Fassung vom 10.02.2023 mit Begründung und Anlagen einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein, zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

Montag                        09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag                      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch                      09:00 - 12:00 Uhr                                                                 

Donnerstag                 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag                         09:00 - 12:00 Uhr                                

 

öffentlich ausgelegt.

 

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgüter allgemein

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 17.10.2022 (Vorhaben entspricht den Erfordernissen der Raumordnung; Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet “Oberes Zschopau- und Preßnitztal” ist nicht erforderlich - Abstimmung mit LRA ERZ; Zulässigkeit des Vorhabens im Heilquellenschutzgebiet sind mit Landratsamt abgestimmt)

 

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.11.2022 (Kleinkläranlage außerhalb der Heilwasserschutzzone, Versickerungsnachweis liegt vor, Abstand von Feuerstätten zum Wald > 30 m wird eingehalten)

Schutzgut Boden/ Geologie (und Fläche)

  • Abfallbezogene Untersuchung Boden vom 13.02.2021, IB Neubert & Co. GmbH (labor-analytische Untersuchung der Probe und Felduntersuchung ergibt keinerlei anthropogene Auffälligkeiten)
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 21.09.2022: (Vorhaben liegt im Erlaubnisfeld „Erzgebirge", Auswirkungen sind nicht zu erwarten; Altbergbau/ Hohlraumgebiete: Vorhaben liegt im alten Bergbaugebiet; keine stillgelegten bergbaulichen Anlagen bekannt; nichtrisskundige Grubenbaue in Tagesoberflächennähe sind nicht auszuschließen)
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 2.11.2022 (Hinweise zur Versickerung von gereinigtem Schmutzwasser und Niederschlagswasser beachten, Berücksichtigung geologische Hinweise: Anforderungen zum Radonschutz angemessen beachtet)

Schutzgut Klima und Luft

  • Eine Beeinträchtigung der Luftqualität kann vernachlässigt werden. Die Maßnahme hat auf das Lokalklima der Umgebung keine Auswirkungen.

 

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.11.2022 (Vorhaben befindet sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG) “Oberes Zschopautal mit Preßnitztal"; naturnahes ausdauerndes nährstoffreiches Kleingewässer im Plangebiet ist ein gesetzlich geschütztes Biotop gem. § 30 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG); vorgeschlagene naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme ist geeignet u. zielführend, Ausführungen und Schlussfolgerungen zum Artenschutz sind umfassend und nachvollziehbar)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.11.2022 (Referat Siedlungswasserwirtschaft - gesicherte Abwasserentsorgung (Schmutz- und Niederschlagswasser) ist Voraussetzung für die Zustimmung zur Errichtung von baulichen Anlagen in der Schutzzone III des Heilquellenschutzgebietes - Nachweise wurden vorgelegt)
  • Artenschutzgutachten IB Eigner (Festlegung von Ersatzmaßnahmen für Fledermäuse, Nistmöglichkeiten und Amphibien; ökologische Baubegleitung),
  • Eingriffs- und Ausgleichsregelung  IB Eigner  (Bilanzierung und daraus folgende Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 18.10.2022 (Gebiet mit besonderer avifaunistischer Bedeutung)

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.11.2022 (Referat Immissionsschutz: keine Einwände oder Bedenken; durch Festsetzungen im VBP ist nach immissionsschutzrechtlicher Sicht gesichert, dass an den Kureinrichtungen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von tagsüber 45 dB(A) und nachts 35 dB(A) eingehalten werden.

 

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.11.2022 (Referat Brandschutz: Bestätigung der beschriebenen Löschwasserversorgung- Hydrant 11)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.11.2022 (Referat Senioren- und Behindertenbeauftragte: der öffentliche Raum ist nach gesetzlichen Regelungen barrierefrei zu gestalten.)
  • Festlegungen zur vorgeschriebenen  Nachtruhe von 22.00 - 6.00 Uhr, mögliche Kontrolle durch die Anwesenheit des Platzbetreibers bzw. einer Aufsichtsperson im Wohnhaus vor Ort

Schutzgut Wasser

 

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 17.10.2022 (Lage im Heilquellen-schutzgebiet - Abstimmung mit der Fachbehörde ist erfolgt - Zulässigkeit unter Beachtung von Beschränkungen)  

 

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.10.2022 (Referat Siedlungs-wasserwirtschaft – Schmutzwasserentsorgung über eine vollbiologische Kläranlage mit Versickerung  außerhalb der Heilwasserschutzzone. Der Standort der Kläranlage liegt außerhalb der Schutzzonen III und B der Heilquelle. Die Anforderungen an die Leitung gemäß DWA A 142 beachten. Der Versickerungsnachweis liegt vor.)

 

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.10.2022 (Referat Siedlungs-wasserwirtschaft – Die Einleitung des Niederschlagswassers in Teich ist aus naturschutzrechtlicher Sicht möglich. Der Mengennachweis zum Niederschlagswasser liegt vor. Die Entwässerung der Zufahrtswege/Stellplätze erfolgt mittels breitflächiger Versickerung (versickerungsfähige Beläge).
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.10.2022 (Referat Gesundheitsdienst: Der gewählte Standort liegt in der SZ II der Heilquelle Warmbad, mit Schreiben des SG Siedlungswasserwirtschaft vom 01.06.2022 wurde der Beplanung des Gebietes zugestimmt. Hinweis: keine negative Beeinträchtigung für das Heilquellenwasser)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.10.2022 (Referat Gesundheitsdienst: Hinweis zur Einhaltung der Immissionsschutzanforderungen wegen Nähe zur Kurklinik)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.10.2022 (Referat Gesundheitsdienst: Beachtung der Anforderungen zum Radonschutz)
  • Versickerungsnachweis gereinigtes Abwasser (Versickerung nicht in Heilwasserschutzzone, nicht in LSG Oberes „Zschopautal und Preßnitztal“,nicht in Fauna-Habitat- Gebiet; Abstand zum Grundwasserleiter >10m; Versickerung am geplanten Standort möglich
  • Mengennachweis Niederschlagswassereinleitung (IB Viertel) in abflusslosen Teich ist erbracht (Verdunstung > als Wasserzufluss bei Normalszenario 7 Tage und Neubau einer 10.000 l Zisterne)

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 18.10.2022 (Hinweis: das Vorhaben liegt in einem „archäologischen Relevanzbereich“ (neuzeitliche Hauswirtschaft   [D-88050- 10]; spätmittelalterliche Siedlungsspuren und Neuzeit [D-88050-05]). Im Zuge der Erdarbeiten können sich archäologische Untersuchungen ergeben.)

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Vorhabens– und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz" einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein) abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an: bauamt@stadt-wolkenstein.de übermittelt werden.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt unter: www.stadt-wolkenstein.de sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die

Satzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan “Caravanplatz” gemäß

§ 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Wolkenstein deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des

Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Wolfram Liebing

Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamtsleiter 

Jens Voigt

Markt 13

09429 Wolkenstein 

E-Mail Adresse:   bauamt@stadt-wolkenstein.de

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