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Dialog Staatsministerium für Kultus Bildung und Wissenschaft

Fortschreibung der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Kap. 5.4 - Bildungsbereich Hochschule

Ausgangssituation

Der Bildungsbereich der Hochschulen umfasst vier Universitäten, fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften, fünf Kunsthochschulen sowie die Berufsakademie Sachsen, welche zur Dualen Hochschule Sachsen weiterentwickelt wird, als Teil des tertiären Bildungssystems. Zudem gibt es zwei Verwaltungshochschulen zur Ausbildung des zukünftigen Verwaltungs- und Polizeipersonals; diese sind interne Einrichtungen des Staates. Der Hochschulbereich wird durch nichtstaatliche (kirchliche und private) Hochschulen und Forschungsinstitute ergänzt. Die Hochschulen unterstützen im Rahmen der 17 Sustainable Development Goals (SDG) insbesondere auch im Rahmen ihres Bildungsauftrages das Ziel, eine inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung für Studierende anzubieten.

Grundsätzlich unterliegt der Bildungsbereich der Hochschulen dem Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre gem. Art. 5 Abs. 3 GG und Art. 21 SächsVerf. Hochschulen sind frei, ob und wenn ja, wie sie Konzepte und Methoden der BNE aufgreifen und umsetzen. Wenn man der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz „Für eine Kultur der Nachhaltigkeit“ von 2018[1] folgt und Hochschulen als Werkstätten der zukünftigen Gesellschaft betrachtet, ist es sinnvoll, Nachhaltigkeitsthemen und zukunftsfähige Lehr- und Lernformate in die individuellen Entwicklungswege jeder Hochschule einzubinden. Nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, effiziente Ressourcennutzung sowie weitere Dimensionen von Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Herausforderungen sind dabei schon heute zentrale Themen in Forschung und Lehre. Die sächsischen Hochschulen geben in diesen Themenfeldern bereits starke Innovationsimpulse und wirken so zur Sicherung der Wohlstandspotenziale in die Gesellschaft hinein. Die Landesrektorenkonferenz hat sich darüber hinaus ebenfalls mit dem Thema „Nachhaltigkeit“ befasst und ein eigenes Positionspapier[2] verfasst. Zahlreiche Lehrveranstaltungen und Projekte an den sächsischen Hochschulen thematisieren bereits heute nachhaltige Entwicklung, den Klimawandel und die daraus folgenden Herausforderungen. Darüber hinaus haben die Hochschulen ihre Aktionspläne zur Inklusion fortgeschrieben und so den Aspekt der sozialen Inklusion weiter gestärkt.

In Sachsen gibt es eine Vielzahl von Initiativen und Maßnahmen, die eine nachhaltige Entwicklung an den Hochschulen fördern. Das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen hat ein Lehrnetzwerk für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) etabliert, das zum fachlichen Austausch zwischen den Lehrenden dient. Zudem arbeitet das Projekt TRAFOSax[3] daran, fördernde Umgebungsfaktoren für eine umfassende Implementierung von BNE an sächsischen Hochschulen zu schaffen und hinderliche Faktoren abzubauen.

Eine weitere Stärke sind die studentischen Initiativen zur nachhaltigen Entwicklung, die an nahezu jeder Hochschule Sachsens existieren. Sie engagieren sich aktiv in Projekten, gestalten Ringvorlesungen und tragen dazu bei, das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu stärken.

Zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks wurde das Baukastensystem "Nachhaltiger Campus" durch die Hochschule Zittau/Görlitz und die Technische Universität Dresden entwickelt[4]. Es erfüllt die Anforderungen von EMAS und DIN EN ISO 14001 und wurde speziell auf die Bedürfnisse von Hochschulen angepasst.

Hochschulen stellen auch das Fachpersonal für andere Bildungsbereiche zur Verfügung. Insbesondere die erste Phase der Lehrerausbildung ist für den Bereich der Allgemeinbildenden Schulen und Beruflichen Bildung entscheidend. Daher ist BNE in der im Januar 2023 in Kraft getretenen Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) als integraler Bestandteil für alle Lehramtsstudiengänge festgeschrieben. Die sächsischen lehrkräftebildenden Hochschulen setzen diese Festlegungen in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen um und integrieren BNE in den Lehrinhalten aller Lehramtsstudiengänge. Darüber hinaus setzt die Länderinitiative „SDG 4 – Bildung für nachhaltige Entwicklung in der universitären Lehrkräftebildung in Sachsen“ (2022 – 2025) ebenfalls beim Studium an und sensibilisiert Lehrende und Studierende für die Themen und Methoden der BNE.

Vision

Die sächsischen Hochschulen haben ihre Kultur der Nachhaltigkeit weiter gestärkt und geben Innovationsimpulse für eine ressourcenschonende und zukunftsfähige ökonomische Entwicklung im Freistaat Sachsen durch ihre Forschung und Lehre.

Strategie bis 2030

In geeignetem Rahmen prüfen die Hochschulen die Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in ihren Leitbildern und weiteren relevanten Grundsatzdokumenten. Darüber hinaus tragen sie die Ergebnisse ihrer Forschung in den Bereichen Klimawandel und Nachhaltigkeit durch geeignete Medienkanäle in die Öffentlichkeit.

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Semantische Verschiebung des Nachhaltigkeitsbegriffs

Es fällt deutlich auf, dass im vorliegenden Text eine bemerkenswerte semantische Verschiebung des Nachhaltigkeitsbegriffs von BNE stattfindet. Während in betrieblichen Kontexten die Schonung von Ressourcen und die Erreichung von Klimaneutralität zweifellos von entscheidender Bedeutung sind, ist es für den Bereich der Lehre und Forschung von essentieller Wichtigkeit, sämtliche Facetten der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen und zu vermitteln. Besonders auffällig ist die Verlagerung des Diskurs vom Klimawandel hin zur Klimagerechtigkeit. Diese Verschiebung ist zweifellos angebracht, da Themen wie Armut, Ungleichheit und Genderdiversität in diesem Zusammenhang unerlässlich sind, jedoch im besagten Abschnitt in keiner angemessenen Weise behandelt werden. Es ist wichtig, diese sozialen und ökonomischen Dimensionen der Nachhaltigkeit zu integrieren, um eine umfassende und gerechte Herangehensweise an die Herausforderungen unserer Zeit zu gewährleisten. Dies braucht es zummindest in der Vision

Deutliche Nacharbeit erforderlich (1)

In der Strategie fehlt vollständig, dass nach SächsHSG die Hochschulen sehr wohl das Ziel haben, BNE in Ihre Curicular zu integrieren. Dort heißt es, dass es Studienziel sei: Studium und Lehre sollen die Studentinnen und Studenten auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit, zu selbständigem Denken, zum gesellschaftlichen Engagement und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden sowie die Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Persönlichkeitsentwicklung fördern. Um dies umzusetzen, bedarf es jedoch eine stärkere Unterstützung von Seitens dem SMWK, sodass insbesondere regulierte Studiengänge entsprechend ergänzt werden. Außerdem bedarf es finanzieller Mittel, die zusätzlich zur Verfügung gestellt werden um Lehrende zu unterstützen.

Stellen aus wissenschaftliche Mitarbeitende schaffen!

Im Einklang mit der Länderinitative werden mehrere Stellen für wissenschaftliche Mitarbeitende an den Hochschulen geschaffen, deren Hauptaufgabe es ist, BNE in der Lehramtsausbildung stärker zu implementieren.

Starke Weiterentwicklung notwendig! [3/3]

- Sichtbarmachung von Good Pracitces - Etablierung einer wertschätzenden Fehlerkultur - Aufzeigen von Handlungswegen - Demokratisierung der Hochschulstrukturen viel mehr auf: https://wiki.dg-hochn.de/wiki/HOCH-N:Einzelleitf%C3%A4den#Leitfaden_Lehre https://klimabildung.org/

Starke Weiterentwicklung notwendig! [2/3]

Studium - Zertifikatskurse als Anreiz + für alles, was nicht Credits bekommen kann - Service Learning mit Praxispartner:innen & in Hochschulpolitik (Whole Institutional Approach) -- dabei keine Ausnutzung von Studierenden als billige/kostenfreie Arbeitskräfte - Partizipation zur Studiengangsentw. (Studierende + Dozierende: selbst Bezüge sehen und Ownership) - Engagementwürdigung: Credits, Gremiensemester, gute Stipendienausrichtung (da Engagement = Privileg, gute Noten als fraglicher Indikator (verstärkt bestehende Privilegien)) - Freiräume in Curricula - Lern-Lehr-Projekte - fächer- und fakultätsübergreifende Angebote: stabile Finanzierung von allgemeinen BNE-Formaten (wie tuuwi.de/urv) - Inter- und Transdisziplinarität: Strukturen, Studieninhalte, Forschungsprojekte - kritische Reflexionsräume in allen Studiengängen (auch WiWi) - Verknüpfung mit anderen Lehrzielen (gesellschaftliche Verantwortung, Entrepreneurship, Diversität, Inklusion, ...)

Starke Weiterentwicklung notwendig! [1/x]

- Freiheit von Forschung und Lehre macht Vorschriften schwer und verlangt die Förderung intrinsischer Motivation - Eine Verankerung in Grundsatzdokumenten + Transfer genügt nicht, es braucht: - Überarbeitung der Studiengangsdok. (Ziele + Inhalte) - Weiterbildungsformate (auch fachspez.) mit Anreiz zur Teilnahme - Austauschräume für BNE-Praxis (insb. MINT) - Anreize für BNE (monerär, gute Zielvereinbarungen (mit Personal / Hochschulstrukturen / Gesamthochschule), Personalgespräche, Lehrpreise (Wertschätzung versus Status quo festigend) - Integration in Qualitätsmanagement-Systeme (Ziele + messbare Implementierung) - die Freiräume, Lehre weiterzuentwickeln (Lehrfreisemester, Deputatskürzungen) -- Grundproblem: Wissenschaftler:innen werden am Forschungsoutput gemessen, nicht an guter Lehre

Berufsakademie Sachsen - Staatliche Studienakademie Dresden

Erfahrungsaustausch zwischen Unternehmen durch Studierende

Viele Studierende machen Praktika in Unternehmen - an der Berufsakademie Sachen bzw. zukünftigen Dualen Hochschule Sachsen müssen sogar alle Studierenden einen Ausbildungsvertrag mit einem Praxispartner vorweisen. Hier liegt ein Potential für den Austausch von Good- bzw. Best-Practice-Beispielen zur Nachhaltigkeit zwischen Unternehmen (bei Beachtung von Betriebsgeheimnissen). Organisatorische Strukturen an Hochschulen könnten helfen, dieses zu heben.

Strategie

Sollten die Hochschulen nicht auch mit eigenen Maßnahmen am Campus und Projekten zur Nachhaltigkeit beitragen um BNE mit guten Beispielen zu unterstützen? Auch eine Teilnahme an gesamtdeutschen Hochschulinitiativen wie DG hochN oder der Hochschulinitiative Biodiversität könnten hier genannt werden, die zwar nicht BNE, aber eben Nachhaltigkeitsthemen an Hochschulen zum Ziel haben.

Kontaktperson

Träger des Verfahrens:

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Referat 36 | Politische Bildung, Migration, Bildung für nachhaltige Entwicklung
Albrecht Handke
Carolaplatz 1 | 01097 Dresden
Tel.: +49 351 564-68615
Mail: albrecht.handke@smk.sachsen.de 

Organisation der Beteiligung:

CivixX - Werkstatt für Zivilgesellschaft
Ralf Elsässer, Matthias Schirmer

Büro: Eisenbahnstraße 66 | 04315 Leipzig

Tel.: +49 341 4425 9900
Mail: bne-landesstrategie@civixx.de
 

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Datenschutzinformationen im Sinne des Artikel 13 DSGVO

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus führt eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) durch, an der alle Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können.

Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dieser Beteiligung möchten wir nachfolgend gemäß Art 13 DSGVO informieren.

Kontaktdaten des Verantwortlichen

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Carolaplatz 1 | 01097 Dresden
Telefon: 0351 564-65122
E-Mail: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus:

Datenschutzbeauftragter
Telefon: 0351 564-66414
E-Mail: datenschutz@smk.sachsen.de

Teilnahmebedingungen und Speicherung von Daten

Für die Teilnahme an der Beteiligung wird die Angabe von personenbezogenen Daten empfohlen. Die Erfassung und Verarbeitung dient ausschließlich zur Übermittlung von Informationen zu weiteren Beteiligungsmöglichkeiten und zu den Ergebnissen der Beteiligung im Rahmen dieser Strategieerarbeitung.

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie sind auch gesetzlich nicht verpflichtet, diese bereitzustellen.

Empfänger der Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten in Form der IP-Adresse ist die Sächsische Staatskanzlei als Betreiber und Verarbeiter des Beteiligungsportals Sachsen.

Im Übrigen werden Ihre personenbezogenen Daten an

CivixX - Werkstatt für Zivilgesellschaft
Ralf Elsässer
Eisenbahnstraße 66, 04315 Leipzig
E-Mail: elsaesser@civixx.de

übermittelt, der im Rahmen einer Auftragsverarbeitung mit der Durchführung der Beteiligung beauftragt ist. Die Weitergabe erfolgt zum Zweck der Übermittlung von Informationen zu weiteren Beteiligungsmöglichkeiten und zu den Ergebnissen der Beteiligung im Rahmen dieser Strategieerarbeitung. Eine darüberhinausgehende Verwendung der übermittelten Daten findet nicht statt.

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.

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Eine Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt lediglich so lange, wie dies für die Durchführung der Beteiligung erforderlich ist. Spätestens mit Ablauf des Monates, der auf die Verabschiedung der überarbeiteten Strategie folgt, werden alle im Rahmen der Beteiligung erhobenen Daten gelöscht.

Das Hosting dieser Webseite erfolgt über die dem Freistaat Sachsen gehörige Domain „Beteiligungsportal Sachsen“. Ihre Daten werden dort in einer Protokolldatei gespeichert und unverzüglich nach Behebung des technischen Problems bzw. nach Aufklärung von unzulässigen Zugriffen/Zugriffsversuchen gelöscht (vgl. https://www.sachsen.de/datenschutz.html?_cp=%7B%22accordion-content-5189%22%3A%7B%220%22%3Atrue%2C%222%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-5189%22%2C%22idx%22%3A0%7D%7D#a-5188).

Widerrufsrecht

Die betroffene Person (User) kann Ihre Einwilligung jederzeit mündlich, schriftlich oder textlich (bspw. per E-Mail oder postalisch) zu widerrufen. Dies können Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus (Carolaplatz 1, 01097 Dresden
Telefon: 0351 564-0) tätigen.

Durch den Widerruf Ihrer Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 Satz 2 und 3 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf der Einwilligungserklärung zum o.g. Zweck sowie alle zu demselben Zweck oder denselben Zwecken vorgenommenen bzw. erfolgten Verarbeitungsvorgänge bleibt hiervon unberührt (Art. 7 Abs. 3 Satz 2 und 3 DSGVO).

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Die betroffene Person hat gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus das Recht, Auskunft, die Berichtigung, Löschung, die Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragung (Art. 15, 16, 17, 18, 20 DSGVO) sie betreffender personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) betreffenden Daten zu verlangen. Weiterhin hat die betroffene Person und deren vorgenannte gesetzliche Vertreter das Recht, jederzeit aus besonderen Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung sie betreffender bzw. der durch sie vertretenen Person betreffenden Daten Widerspruch einzulegen (Art. 21 DSGVO). Die Datenverarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt ab diesen Zeitpunkt nicht mehr, es sei denn, das Sächsische Staatsministerium für Kultus kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 Abs. 1 Satz 2 DSGVO). Weiterführende gesetzliche Bestimmungen, die diese Rechte einschränken, bleiben hiervon unberührt.

Beschwerderecht

Schließlich haben Sie das Recht, Beschwerde gegen die Datenverarbeitung bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (Hausanschrift: Devrientstraße 5, 01067 Dresden; Postanschrift: Postfach 11 01 32, 01330 Dresden; Telefon +49 (0) 351 85471101, Telefax: +49 (0) 351 85471109, Internet: https://www.saechsdsb.de/kontakt, E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) einzulegen (Art. 77 DSGVO).

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