Bebauungsplan Gemeinde Rackwitz Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Wohngebiet Am Kirchweg OT Lemsel"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.01.2024 bis 15.02.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 mit Beschluss-Nr. 025/2023-BV den 2-ten Entwurf des Bebauungsplans 1. Änderung Bebauungsplan Wohngebiet Am Kirchweg OT Lemsel“ in der Gemeinde Rackwitz in seiner Fassung vom 08.08.2023 samt Begründung gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die Öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 18.11.2023 bis 21.12.2023 statt.

Hiermit werden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen dieser erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind auf die Änderung oder Ergänzung (siehe unten) und ihre möglichen Auswirkungen zu beziehen (§ 4a Abs. 3 BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohngebiet Am Kirchweg OT Lemsel“ umfasst die Flurstücke 23/13 und 23/12, 31/8, 31/6 und 31/11 (teilweise), 31/13 und 31/12 (teilweise), 51/8 (teilweise) und 33/7 (teilweise) der Flur 1, Gemarkung Lemsel der Gemeinde Rackwitz und ist auf der folgenden Abbildung gekennzeichnet.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

Aufgrund der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde eine Planüberarbeitung erforderlich. Die Änderung betrifft folgende Inhalte:

  • Straßenbreite (6,55 m, vormals 6,50m)
  • Festsetzung einer nicht bebaubaren Grundstücksflächen (Waldabstand)
  • Ergänzung einer Stichstraße zur Erschließung
  • Privatstraße wie bisher
  • Ergänzung Fachgutachten (Geologie, Hydrogeologie) als Grundlage der Entwässerungsplanung (Anlagen 5 und 6)

Alle sonstigen Festsetzungen und Ausführungen sind unverändert.

Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

Folgende Umweltinformationen sind in die Entwurfsfassung eingeflossen und stehen zur Verfügung:

Gutachten

  • SPA-Vorprüfung und Artenschutzfachliche Potenzialanalyse mit Artenanalyse und Konfliktabschätzung.
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Orts- / Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter mit Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.
  • Geotechnischer Bericht mit Angaben zu den geologischen Verhältnissen, Grundwasserstände und anthropogenen Bodenüberformungen.

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Landratsamt Nordsachen vom 30.05.2022 mit Hinweisen zu Denkmalschutz, Geologie und Grundwasser, Schallschutz und forstlicher Belange.

Allgemein zugängliche Daten

  • Klima-Referenzdatensatz 1961-2 015 Schriftenreihe, Heft 7/2019, LfULG mit Angaben zu Niederschlag und Temperatur.
  • Portal des Sächsisches Staatsministerium für Engie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Datenportal iDA) mit Angaben zu Boden, Schutzgebieten und pnV.
  • Der Entwurf zum Bebauungsplan, einschließlich der Begründung und Anlagen, ist im Internet auf folgenden Webseiten eingestellt worden und in der Zeit vom 17.01.2024 bis einschließlich 10.02.2024 abrufbar:

  • http://www.gemeinde-rackwitz.de/offenlegung-von-bauleitplanungen.html
  • https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite                                                                                                                                                                                        

Kontaktperson

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Bischoff & Heß, Dresdner Straße 53, 04317 Leipzig, Telefon 0341 / 140 629 21, oder 0177 / 688 3 688 (Herr Heß), E-Mail mail@bischoff-hess.de zur Verfügung.

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Verkehrskonzept
  • Ver- und Entsorgungskonzept
  • SPA-Vorprüfung
  • Umweltbericht
  • Geotechnischer Bericht
  • Hydrogeologischer Bericht
  • Begründung
  • B-Plan
  • Datenschutzrechtliche Informationen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.