Bebauungsplan Gemeinde Rackwitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohngebiet Am Kirchweg OT Lemsel"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.02.2023 bis 31.03.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 mit Beschluss-Nr. 001/2023-BV den Entwurf des Bebauungsplans Änderung Bebauungsplan Wohngebiet Am Kirchweg OT Lemsel“ in der Gemeinde Rackwitz in seiner Fassung vom 7. Dezember 2022 samt Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig werden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohngebiet Am Kirchweg OT Lemsel“ umfasst die Flurstücke 23/13 und 23/12, 31/8, 31/6 und 31/11 (teilweise), 31/13 und 31/12 (teilweise), 51/8 (teilweise) und 33/7 (teilweise) der Flur 1, Gemarkung Lemsel der Gemeinde Rackwitz und ist auf der folgenden Abbildung gekennzeichnet.

Der Geltungsbereich des Entwurfs wurde gegenüber dem Vorentwurf um die Flurstücke 51/8 (teilweise) und 33/7 (teilweise) erweitert, um die verkehrliche Erschließung über die Straße „Kirchweg“ regeln zu können.

 

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Im bisher nicht baulich genutzten Geltungsbereich des Bebauungsplangebiets soll Wohnbebauung planungsrechtlich vorbereitet werden
  • Der Bereich der bereits realisierten Bebauung soll im Zuge der Änderung ebenfalls als Wohngebiet ausgewiesen werden
  • Die verkehrliche Erschließung des Wohngebiets über die Straße „Kirchweg“ soll nach dem technischen Regelwerk ertüchtigt und ausgebaut werden

Das Gebiet soll als Wohngebiet mit Einzel- und Doppelhäusern entwickelt werden. Neben den Baugrundstücken wird eine innere Erschließung (öffentliche Straße), ein Freizeitbereich (Spielplatz) und eine Abstandsfläche zum nach Norden angrenzenden Freiraum / Vogelschutzgebiet (Heckenpflanzung) vorgesehen.

Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

Folgende Umweltinformationen sind in die Entwurfsfassung eingeflossen und stehen zur Verfügung:

Gutachten

  • SPA-Vorprüfung und Artenschutzfachliche Potenzialanalyse mit Artenanalyse und Konfliktabschätzung.
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Orts- / Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter mit Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.
  • Geotechnischer Bericht mit Angaben zu den geologischen Verhältnissen, Grundwasserstände und anthropogenen Bodenüberformungen.

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Landratsamt Nordsachen vom 30.05.2022 mit Hinweisen zu Denkmalschutz, Geologie und Grundwasser, Schallschutz und forstlicher Belange.

Allgemein zugängliche Daten

  • Klima-Referenzdatensatz 1961-2 015 Schriftenreihe, Heft 7/2019, LfULG mit Angaben zu Niederschlag und Temperatur.
  • Portal des Sächsisches Staatsministerium für Engie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Datenportal iDA) mit Angaben zu Boden, Schutzgebieten und pnV.

Der Entwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 27.02.2022 bis einschließlich 31.03.2023 in der Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstr. 11, 04519 Rackwitz, öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan, einschließlich der Begründung und Anlagen, ist im Internet auf folgenden Webseiten eingestellt worden und abrufbar:

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Bischoff & Heß, Dresdner Straße 53, 04317 Leipzig, Telefon 0341 / 140 629 21, oder 0177 / 688 3 688 (Herr Heß), E-Mail mail@bischoff-hess.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann z. B. während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus der Gemeinde Rackwitz:

Dienstag           8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag       8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 –16.00 Uhr

erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Bischoff & Heß, Dresdner Straße 53, 04317 Leipzig, Telefon 0341 / 140 629 21, oder 0177 / 688 3 688 (Herr Heß), E-Mail mail@bischoff-hess.de zur Verfügung.

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Gegenstände

Übersicht
  • Datenschutzrechtliche Informationen im Bauleitverfahren
  • Verkehrskonzept
  • Ver- und Entsorgungskonzeption
  • SPA - Vorprüfung
  • Umweltbericht
  • Geotechnischer Bericht
  • Hydrogeologischer Bericht
  • Begründung
  • B-Plan

Informationen

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