Entwurf Lärmaktionsplan 2018 Stadt Hoyerswerda
Der EU-Richtlinie 2002/49/EG folgend, schreibt die Stadt Hoyerswerda im Jahr 2018/2019 den bestehenden Lärmaktionsplan fort.
Lärmaktionspläne dienen der Minderung bzw. Vermeidung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Sie sind in Zuständigkeit der Städte und Gemeinden zu erstellen und alle 5 Jahre fortzuschreiben.