Bebauungsplan Stadt Hoyerswerda Erneute Beteiligung

Gerhard-von-Scharnhorst-Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.03.2024 bis 05.04.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 35 „Gerhard­von­Scharnhost­Straße“ nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch

Der Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 35 „Gerhard­von­Scharnhorst­Straße“ in der Fassung vom 14.02.2024, einschließlich der Begründung, der Schalltechnischen Untersuchung sowie dem Artenschutzfachbeitrag ist

vom 18.03. bis einschließlich 05.04.2024

unter https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.

Im Alten Rathaus, Markt 1 befindet sich im Foyer ein öffentlich zugängliches Lesegerät (Display). Hier sind die Unterlagen unter dem genannten Link für Jedermann einsehbar.

Im Artenschutzfachbeitrag werden der Bestand und die Betroffenheit von europäischen Vogelarten, u. a. Nachtigall, Hausrotschwanz und Blaumeise sowie entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände dargelegt. Die Schalltechnische Untersuchung enthält eine Ermittlung aller auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen sowie eine Empfehlung zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll eine Nachverdichtung der vorhandenen innerstädtischen Bebauung erfolgen.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen vorhanden sind, wird abgesehen.
 

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sind nur zu den geänderten Teilen (farblich im Text markiert) zulässig.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauaufsicht@hoyerswerda-stadt.de übermittelt werden, bei Bedarf auch auf anderem Wege.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Heike Krupka, FGL Bau- und Liegenschaftsmanagement

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Fachgutachten
  • Lärmtechnisches Gutachten
  • Begründung

Informationen

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