Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. S5 „Gewerbegebiet Schwarzkollm“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. S5 „Gewerbegebiet Schwarzkollm“ in der Fassung vom Januar 2023 einschließlich der Begründung liegt in der Zeit
vom 23.03. bis einschließlich 21.04.2023
im Alten Rathaus Hoyerswerda, Markt 1, Zimmer 3.16 (2. OG) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Parallel finden Sie den Planentwurf auf https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll eine Nachverdichtung und damit maximale Auslastung des vorhandenen Baugebietes erfolgen. Der Geltungsbereich beträgt weniger als 2 ha. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen vorhanden sind, wird abgesehen.
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Dietmar Wolf
Fachbereichsleiter Bau
Heike Krupka
Hiermit wird die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen erklärt.