Bebauungsplan Gemeinde Großschönau Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Forstweg 28" in Großschönau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.05.2022 bis 01.06.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche / Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großschönau

Bekanntmachung der Gemeinde Großschönau über die erneute eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Forstweg 28“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Großschönau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2022 mit Beschluss-Nr. 23/04/2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Forstweg 28“ – Stand Januar 2022 - gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, wird vom

                                       13.05.2022 bis einschl. 01.06.2022

in der Gemeinde Großschönau, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 54 in 02779 Großschönau im Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 17 während folgender Dienstzeiten:

             Montag und Mittwoch                09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

             Dienstag                                      09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

             Donnerstag                                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr

             Freitag                                         09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift vorgebracht werden – jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 2 Satz 1 BauGB die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.grossschoenau.de/de/Oeffentliche-Bekanntmachungen/ einsehbar.

Großschönau, 26.04.2022

Frank Peuker

Bürgermeister

Kontaktperson

Christina Wemme

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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