Ortsübliche / Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großschönau
Bekanntmachung der Gemeinde Großschönau über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Forstweg 28“im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Großschönau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.05.2020 mit Beschluss-Nr. 11/05/2020 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Forstweg 28“ - Stand Mai 2020 - gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung wird vom
29.06.2020 bis einschl. 30.07.2020
in der Gemeinde Großschönau, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 54 in 02779 Großschönau im Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 17 während folgender Dienstzeiten:
Montag und Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Großschönau, 29.05.2020
gez. Frank Peuker
Bürgermeister
Frau Christina Wemme
Tel.: 035841 31029 E-Mail: wemme@grossschoenau.de