Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Großenhain Frühzeitige Beteiligung

Gesamtflächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Großenhain: Abwägungsbeschluss frühzeitige Beteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.06.2023 bis 07.07.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner 33. öffentlichen Sitzung am 19.04.2023 (Beschluss Nr. BV 40/2023 SR 1. Ergänzung) die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 26.05.2021 mittels Abwägungsprotokoll vom 14.02.2023 beschlossen.

Der Abwägungsbeschluss vom 19.04.2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Zur Thematik der im Vorentwurf des FNP dargestellten Neutrassierung der B 101 (Ostumfahrung) wurden von mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben.  Es wird für diese Stellungnehmenden von § 3 Abs 2 Satz 5 BauGB Gebrauch gemacht. Statt einer persönlichen Mitteilung wird diesen Personen Einsicht in das Abwägungsergebnis ermöglicht. Das Abwägungsergebnis kann von den Personen, die eine vorgenannte Stellungnahme abgegeben haben, in der Zeit vom 


07. Juni 2023 bis einschließlich 07. Juli 2023
 

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Zimmer 48, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:
 

Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr


sowie nach telefonischer Vereinbarung (Kontakt: Herr Enger, 03522 304267) eingesehen werden.


Die Möglichkeit zur Einsicht ersetzt für diese Stellungnehmende die Mitteilungspflicht über das Abwägungsergebnis gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB.


Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Großenhain unter ww.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.


Großenhain, den 30.05.2023

Dr. Sven Mißbach
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Herr Enger

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-267

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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