Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Großenhain Frühzeitige Beteiligung

Gesamtflächennutzungsplan der Stadt Großenhain: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.07.2021 bis 09.09.2021
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner 36. öffentlichen Sitzung am 20.03.2019 (Beschluss Nr. BV 22/2019 SR) die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet Großenhain einschließlich der Ortsteile nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Erfordernis und Ziel der Aufstellung eines Gesamtflächennutzungsplanes

Grundsätzlich ist die Erarbeitung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für jede Kommune geboten (§ 1 Abs. 1 und 2 BauGB). Nach § 5 Abs. 1 BauGB ist im FNP für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Nur mit dem FNP kann die Stadt für ihr gesamtes Hoheitsgebiet langfristig die planerischen Entwicklungsvorstellungen für ihr eigenes Handeln verlässlich regeln, außenwirksam darstellen und vermitteln sowie die geordnete städtebauliche Entwicklung sichern. Der Gesamtflächennutzungsplan stellt ein zeitgemäßes und umfassendes strategisches Dokument dar, auf dessen Grundlage die Entwicklung der um die neuen Ortsteile erweiterten Stadt für die nächsten Jahre unter den Herausforderungen der Zeit eine solide Perspektive erhält. Anlass für die Aufstellung eines Gesamtflächennutzungsplanes für die Stadt Großenhain ist das Vorhandensein unterschiedlicher Planungsstände der jeweiligen Teilgebiete der Stadt. Für die Stadt Großenhain liegt ein genehmigter und in Kraft getretener FNP aus dem Jahr 2006 vor (Bescheid des Landratsamtes Meißen vom 22.02.2006 – AZ: 621.316/06/FNP Großenhain). Für die ehemalige Verwaltungsgemeinschaft Zabeltitz (Gemeinde Zabeltitz und Gemeinde Wildenhain) liegt ebenfalls ein genehmigter und in Kraft getretener FNP aus dem Jahr 2006 vor (Bescheid des Landratsamtes Meißen vom 21.06.2006 - Az: 621.316/06/FNP VG "Zabeltitz-Wildenhain).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form der öffentlichen Auslegung. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Großenhain liegt

vom 08. Juli 2021 bis einschließlich 09. September 2021

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Lage zum Coronavirus ist derzeit nicht absehbar, ob das Großenhainer Rathaus während des gesamten Auslegungszeitraumes für den allgemeinen Besucherverkehr geöffnet sein wird. Im Fall der Schließung des Rathauses für den allgemeinen Besucherverkehr ist eine telefonische Anmeldung (Geschäftsbereich Bau: Tel.: 03522 304 247) zur Einsichtnahme erforderlich. Sie werden nach Terminvereinbarung persönlich am Haupteingang des Großenhainer Rathauses abgeholt.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Großenhain unter:  www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich während der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. In dieser Zeit besteht die Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern sowie Anregungen und Bedenken zur Planung gegenüber der Stadt Großenhain schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 03522 304 247 (Geschäftsbereich Bau) empfehlenswert. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers (Name, Vorname, Adresse) und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden:

stadtverwaltung@grossenhain.de

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung liegen folgende Unterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes aus:

  • Erläuterungsbericht einschließlich Umweltbericht und Anlagen (Stand: 03.06.2021)
  • Planzeichnung (Stand: 26.05.2021)
  • Beiplan Denkmalschutz (Stand: 26.05.2021)
  • Beiplan Umweltbelange (Stand: 26.05.2021)
  • Beiplan Altlasten/Bergbau (Stand: 26.05.2021)

Öffentlich nicht zugängliche Normen und Verordnungen, welche Festsetzungen der Planung betreffen, werden an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Großenhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Großenhain, den 29.06.2021

Dr. Sven MißbachOberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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