Umfrage Gemeinde Lichtenau Justiz, Inneres und Sicherheit

Evakuierung der Anlieger wegen Kampfmittelräumung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.07.2023 bis 31.10.2023
  • Teilnehmer 136 Teilnehmer
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Symbolbild, Gefahrenschilf explosive Stoffe

Im Waldgebiet „Muna“ werden derzeit erhebliche Mengen an Kampfmitteln geborgen, gesichert, abtransportiert und vernichtet. Dabei stehen die Sicherheit der Bewohner und die der Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes an oberster Stelle. Leider sind nicht alle Munitionsfunde ausreichend transportfähig und müssen deshalb vor Ort gesprengt werden. Je nach Fundgröße ist für Ihre Sicherheit eine Evakuierung der Anlieger vor Freigabe einer Sprengung möglich. Dabei betrachten wir einen Umkreis von bis zu 1 km, da trotz sehr hoher Sicherheitsvorkehrungen und Abdeckung der Sprengladung von einem Druckstoß und umherfliegenden Teilen unterschiedlicher Größe ausgegangen werden muss. Der Kampfmittelbeseitungsdienst (KMBD) wird bemüht sein, hauptsächlich Sprengungen durchzuführen, bei denen nur ein kleinerer Sperrkreis erforderlich sein sollte. Um vorbereitet zu sein, bereiten wir schon heute die Evakuierung im Umkreis von ca. 1 km im Gebiet zwischen Amtmannstraße, Ortsausgang Garnsdorf, Amtmannstraße Einmündung Oberlichtenau, Bahnweg, Bahnhofstraße nach Oberschule und Waldsiedlung OT Oberlichtenau, einschließlich Buchenweg vor. Für Personen, die sich nicht anderweitig oder bei Freunden und Verwandten aufhalten können, richten wir eine Anlaufstelle ein.

Wir möchten Sie schnell erreichen und Informationen zu bevorstehenden Evakuierungen sowie die Freigabe des Sperrkreises schnell verbreiten. Dazu können Sie sich gern in unserer Kontaktliste eintragen. Hier erfassen wir auch den Bedarf für hilfebedürftige Personen.

Wir bleiben in Kontakt

Anrede
  • Pflichtangabe
Titel
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 7; maximale Länge: 12
  • Bitte achten Sie auf das Format: 0173556699
Benötigen Sie besondere medizinische Unterstützung beim Verlassen Ihrer Wohnung, z.B. bei einer Evakuierung?
  • Pflichtangabe
  • Soweit Sie besondere medizinische Unterstützung benötigen und Ihre Wohnung nur mit fremder Hilfe verlassen können, bitten wir um Mitteilung und Nachweis. Insbesondere denken wir an schwerbehinderte Menschen mit starker Einschränkung der Bewegungsfähigkeit (Merkzeichen G) sowie pflegebedürftige Personen (Pflegegrad 2+). Wir ziehen dann das DRK und andere Hilfeträger hinzu und organisieren z.B. Krankentransport oder vorübergehende Aufnahme in einem Krankenhaus oder Pflegeheim. Bitte teilen Sie uns auch besondere Anforderungen z.B. Liegendtransport, Schwerlastrettungswagen oder ärztliche Betreuung während der Fahrt mit.
Sofern Sie besondere medizinische Hilfe benötigen, bitten wir den Nachweis als Kopie hochzuladen.
  • Sie können bis zu 5 Dateien anhängen.
  • z.B. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aktueller Bescheid der Pflegeversicherung, aktuelles ärztliches Attest

Kontaktperson

Gemeinde Lichtenau

Frank Schulze

Auerswalder Hauptstraße 2

09244 Lichtenau

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO durch Einwilligung durch Eintragung in die Kontaktliste. Die Gemeinde Lichtenau speichert und verwendet Ihre o.g.Daten nur für Aufgaben in Zusammenhang mit Informationen zur Kampfmittelräumung und Evakuierungszenarien. Ihre Daten werden für den Zeitraum von 4 Jahren nach vollständiger Kampfmittelräumung, mindestens aber bis der angegebene Zweck erfüllt ist, gespeichert. Selbstverständlich haben Sie das Recht, der Speicherung und Verwendung jederzeit zu widersprechen, wir werden Ihre Daten dann unverzüglich löschen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Verantwortlich ist die Gemeinde Lichtenau. Den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Lichtenau erreichen Sie per Mail unter datenschutz@gemeinde-
lichtenau.de . Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.
Weiterführende Datenschutzfragen im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals können Sie in den
"Zusätzlichen Datenschutzhinweise zur Online-Anwendung »Beteiligungsportal«"
(https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-4486) der Sächsischen Staatskanzlei entnehmen.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.