Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 357 C a Dresden-Neustadt Nr. 45 Leipziger Straße/Alexander-Puschkin-Platz (Änderungssatzung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.07.2021 bis 09.08.2021
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2021 nach § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V0842/21 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 357 C Dresden-Neustadt Nr. 41, Leipziger Straße/Alexander-Puschkin-Platz beschlossen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 357 C a, Dresden-Neustadt Nr. 45, Leipziger Straße/Alexander-Puschkin-Platz (Änderungssatzung).

Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 357 C a in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 BauGB durchzuführen und in Anwendung von § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen. Gleichzeitig hat der Ausschuss den Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Durch die Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung(§ 2 Absatz 4 BauGB), von dem Umweltbericht (§ 2 a BauGB) und von der Angabe nach§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird.

Der Bebauungsplan hat zum Ziel, im Zusammenhang mit der gebotenen Rücksichtnahme auf die maßstabsbildende nähere Umgebung und insbesondere auf die denkmalpflegerischen Anforderungen im Umfeld des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes (Villa Grumbt) den solitären Charakter der Villa einschließlich der denkmalgeschützten Gartenanlage durch eine wirksamere Freistellung zu stärken. Hierbei soll auch die Bedeutung der Villa innerhalb der vorhandenen städtebaulichen Situation bezüglich ihrer historischen Funktion als Auftakt zur Leipziger Vorstadt betont und deren Alleinstellungsmerkmal im Gebiet noch deutlicher hervorgehoben werden.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 357 C a liegt mit seiner Begründung vom 9. Juli bis einschließlich 9. August 2021 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag  9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch  geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

- cdf Schallschutz Consulting, Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 357 C,

Bericht Nr. 16-3224/01, Dresden, 12. Dezember 2016, cdf Schallschutz Consulting

- Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 357 C a, Ergänzung zum Bericht Nr. 16-3224/01, Dresden, 19. März 2021, cdf Schallschutz Consulting

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4352 (4. Obergeschoss) nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Bearbeiterin, Frau Gloger, telefonisch unter 4 88 32 82 oder per E-Mail: EGloger@dresden.de eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4352 (4. Obergeschoss) nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Bearbeiterin, Frau Gloger, telefonisch unter 4 88 32 82 oder per E-Mail: EGloger@dresden.de, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 22. Juni 2021

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 357 C a im Stadtbezirksamt Neustadt, 2. Obergeschoss, Flurbereich, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, während o. g. Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung (telefonisch unter 4 88 66 01 oder per E-Mail unter stadtbezirksamt-neustadt@dresden.de) möglich.  Etwaige Änderungen der Sprechzeiten werden im Internet unter www.dresden.de/erreichbar veröffentlicht.

Kontaktperson

Landeshauptstadt DresdenStadtplanungsamt

Abteilung Stadtplanung Innenstadt

Frau Gloger

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden,

4. Etage, Zimmer 4352

Telefon:  0351-4883282

Fax: 0351-4883213

E-Mail:  EGloger@Dresden.de

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