Bebauungsplan Stadt Großenhain Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnbebauung Scheunenstraße" gemäß § 13b BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.12.2022 bis 28.12.2022
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner 29. öffentlichen Sitzung am 23.11.2022 folgenden Beschluss gefasst.

Beschluss Nr. BV 76/2022 SR

Der Stadtrat beschließt:

  1. Nach § 2 Abs. 1 BauGB ist für Teilflächen der Flurstücke Nr. 531, 531/1, 1297 und 1283/1 der Gemarkung Großenhain ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Wohnbebauung Scheunenstraße". Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ergeben sich aus der Anlage 1 zur Beschlussvorlage.
     
  2. Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Paragraph 13 a BauGB gilt daher entsprechend.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Nachbargemeinden sind gem. § 2 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 

Unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes angestrebt, innerhalb des Geltungsbereiches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbaulandentwicklung mit Einfamilienhausbebauung zu schaffen. Planungsziel ist dabei, mit Bezug auf den städtebaulichen Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, die Brachfläche an integrierter Lage nördlich der Großenhainer Innenstadt im Sinne einer Nachverdichtung städtebaulich zu aktivieren und einer Wohnbaulandentwicklung zuzuführen.

Das Plangebiet befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Großen Kreisstadt Großenhain und ist aktuell dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen. Demnach wird das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt, wonach die Einbeziehung von Außenbereichsflächen zur Wohnbaulandentwicklung in das beschleunigte Verfahren nach den Bestimmungen des § 13 a BauGB ermöglicht wird. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Hiernach wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
§ 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Zeitraum der Auslegung wird gesondert ortsüblich bekannt gemacht.

 

Großenhain, 28.11.2022

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

 

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Herr Enger

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-267

E-Mail: CEnger@stadt.grossenhain.de

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