Zweite Öffentliche Auslegung zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 121, für das Gebiet Zwickau-Schedewitz, zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg, Wohn- und Mischgebiet nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in der Sitzung am 28.09.2023 gebilligte und zur zweiten Auslegung bestimmte geänderte/ergänzte Entwurf eines Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wie z. B. Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
16.10.2023 bis 03.11.2023
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter politik/aktuelles/bekanntmachungen) eingestellt.
Gleichzeitig können die Planunterlagen ab Auslegungsbeginn im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de/beteiligungen) Öffentliche Auslegungen nach dem BauGB und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme wird auf der Grundlage von § 4a Abs.3 BauGB angemessen verkürzt.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu kann die Kontaktanfrage auf der Startseite der Homepage der Stadt Zwickau und die E-Mailadresse: stadtplanungsamt@zwickau.de genutzt werden.
Umweltbezogene Informationen zu den geänderten/ergänzten Teilen:
Infolge der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf 07/2022 eingegangen sind, wurde der Entwurf geändert/ergänzt. Zu den geänderten und ergänzten Teilen des 2. Entwurfs sind folgende umweltbezogene Informationen auf Grundlage des Umweltberichts, der geänderten/ergänzten Gutachten und Fachbeiträge sowie Stellungnahmen der Behörden verfügbar:
Schutzgut und die dazugehörige Art der vorhandenen Information
Tiere und Pflanzen/ biologische Vielfalt
Artenschutzbeitrag vom 24.10.2022
Tektur zum Artenschutzbeitrag vom 21.06.2023
Stellungnahmen Landratsamt Zwickau vom 09.09.2022, 14.02.2023, 26.04.2023 und 15.06.2023 (Anlagen 3, 4, 5 und 6 der Begründung)
Boden
Nachtrag zum Baugrundgutachten im Stadium einer Baugrundvoruntersuchung v. 16.03.2023
Bodenschutzrechtliche Beurteilung Landratsamt Zwickau vom 29.06.2023 (Anlage 7 der Begründung)
Wechselwirkungen der Schutzgüter
Mensch/Gesundheit
Schalltechnische Untersuchung vom Oktober 2021
Ergänzende Untersuchungen vom 15.05.2023 und 13.06.2023 zur Schalltechnischen Untersuchung von 10/2021
Über die Bereitstellung der Planunterlagen ab 16.10.2023 im Foyer des Stadtplanungsamtes wird hiermit informiert.
Fachliche Auskünfte:
Frau Dipl. Geographin Romy Kain, Telefon: 0375-836135, zuständige Stadtplanerin
Vertretung: Herr Dipl. -Ing. Jens Raußer, Telefon: 0375-836100, Amtsleiter Stadtplanung
Entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist zu den Än-derungen/Ergänzungen erneut auszulegen und die Stellungnahmen auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 BauGB sind erneut einzuholen. Diese zweite Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage von § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Zwickau, 02.10.2023 Constance Arndt
Oberbürgermeisterin
Stadt Zwickau
Stadtplanungsamt
zuständige Stadtplanerin: Frau Romy Kain, Tel.: +49 375 83 6135