Zweite Öffentliche Auslegung zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 117 für das Gebiet Zwickau zwischen Reinsdorfer Straße und Golfplatz, Wohnungsbau nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in der Sitzung am 28.09.2023 gebilligte und zur zweiten Auslegung bestimmte geänderte/ergänzte Entwurf eines Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wie z. B. Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
16.10.2023 bis 03.11.2023
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter politik/aktuelles/bekanntmachungen) eingestellt.
Gleichzeitig können die Planunterlagen ab Auslegungsbeginn im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de/beteiligungen) Öffentliche Auslegungen nach dem BauGB und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme wird auf der Grundlage von § 4a Abs.3 BauGB angemessen verkürzt.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu kann die Kontaktanfrage auf der Startseite der Homepage der Stadt Zwickau und die E-Mailadresse: stadtplanungsamt@zwickau.de genutzt werden.
Verfügbare umweltbezogene Informationen:
Art der Information und der dazu gehörige Thematische Inhalt
Umweltbericht
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
Entwässerungskonzept
Baugrundgutachten
Hydrologische Stellungnahme
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Immissionsprognose
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Über die Bereitstellung der Planunterlagen ab 16.10.2023 im Foyer des Stadtplanungsamtes wird hiermit informiert.
Fachliche Auskünfte:
Herr Stephan Becker, Telefon: 0375-836111, zuständiger Stadtplaner
Vertretung: Herr Dipl. -Ing. Jens Raußer, Telefon: 0375-836100, Amtsleiter Stadtplanung
Entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist zu den Än-derungen/Ergänzungen erneut auszulegen und die Stellungnahmen auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 BauGB sind erneut einzuholen. Diese zweite Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage von § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Zwickau, 02.10.2023 Constance Arndt
Oberbürgermeisterin
Stadt Zwickau
Stadtplanungsamt
zuständiger Stadtplaner: Herr Stephan Becker, Tel.: +49 375 83 6111