Bebauungsplan Stadt Zwickau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 120 für das Gebiet Zwickau Stiftstraße/Markthalle, Sonstiges Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.02.2023 bis 24.03.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 120 für das Gebiet Zwickau Stiftstraße/Markthalle, Sonstiges Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in der Sitzung am 26.01.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf eines Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wie z. B. Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

                                                         21.02.2023 bis 24.03.2023

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag      8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag                                         8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag                                            8.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter politik/aktuelles/bekanntmachungen) eingestellt.

Gleichzeitig können die Planunterlagen ab Auslegungsbeginn im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de/beteiligungen) Öffentliche Auslegungen nach dem BauGB) und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

 

Folgende Arten umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Entwurf Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan gemäß § 2a BauGB zum Verfahrensstand Entwurf 15.12.2022 mit Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation, Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung sowie bei Nichtdurchführung der Planung bzgl. der Schutzgüter Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Orts- und Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, naturschutzrechtliche Schutzgebiete, Kultur und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes, Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels, Artenschutzrechtliche Betrachtung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen in Bau- und Betriebsphase, Eingriffsbeurteilung und Ausgleichsentscheidung, Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Baugesetzbuch, Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung

Schallimmissionsprognose, Abschlussbericht vom 25.08.2021 mit Ausführungen zu Emissionsquellen, Immissionsbereichen und Immissionsrichtwerten, Berechnungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschsituation, mit den Anlagen: Lagepläne (Schallquellen und Immissionsorte mit Zusatzlast - Planbetrieb Anlage und Betrieb Anlage mit Lärmminderungsmaßnahmen), Rechenmodelle (Allgemeine Angaben, Schallquellen Anlage, Schallquellen anlagenbezogener Fahrverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen), Bilddokumentation, Ergebnisse Einzelpunktrechnungen und Raster der Beurteilungspegel (Beurteilungs- und Spitzenpegel bei Planbetrieb der Anlage, Beurteilungs- und Spitzenpegel bei Betrieb der Anlage mit organisatorischen Lärmminderungsmaßnahmen)

Orientierende Baugrunduntersuchung vom 30.11.2017 sowie Nachanalyse vom 11.01.2018 mit Darstellung der Baugrundverhältnisse auf Grundlage von Baugrundbohrungen und Bodenproben, Beurteilung des Baugrundes hinsichtlich Grund- und Schichtwasser sowie Niederschlagswasser, Versickerung von nichtkontaminiertem Niederschlagswasser, mit den Anlagen: Lagepläne (Übersicht, Bohransatzpunkte). Nivellement, Schichtverzeichnisse und Bohrprofildarstellungen, Nachanalyse an Bodenproben der Auffüllungen hinsichtlich chemischer Analytik auf die Schadstoffparameter Schwermetalle und PAK

Baugrunduntersuchung 1. BA vom 22.11.2021 mit Darstellung der Grundlagen und Situation u. a. hinsichtlich Geologie, Radon, Radioaktivität (Untersuchung im Labor, Gammaspektroskopische Untersuchung, Radionuklidanalyse), Hydrologie und Erdbeben, Bodenklassivizierung, Darstellung des Bemessungswasserstands, Wasserhaltung, Abdichtung und Ableitung von Wässern im Bau- und Endzustand, Geotechnische Besonderheiten hinsichtlich setzungsgebender Böden sowie Überschreitung der Prüfwerte der Strahlenschutzverordnung, mit den Anlagen: Lageplan, Boden- und Rammprofile, Bodenmechanische Laboruntersuchungen, Chemische und radiologische Analytik

Artschutzgutachten zum geplanten Rückbau des zentralen Busbahnhofs der Stadt Zwickau vom 10.02.2022 mit Beschreibung des Vorhabens und des Untersuchungsobjekts, Darstellung des methodischen Vorgehens mit Begehung vor Ort zur Sichtbeobachtung, Bestandsdarstellung sowie Darlegung der Betroffenheit der relevanten Arten Brutvögel und Fledermäuse, Bewertung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände und Prognose möglicher Beeinträchtigungen von Brutvögeln und Fledermäusen, Darstellung von Vermeidungs- sowie Ersatzmaßnahmen für die Brutvögelpopulation

Biotopenkartierung mit Stand 09/2022 als Plangrafische Darstellung mit Ausweisung der Biotoptypen und der vorhandenen Bäume

Stellungnahme des Landratsamtes Zwickau vom 25.06.2021 - Untere Wasserbehörde: hinsichtlich der Prüfung und Bewertung des Verlaufs des verrohrten Mittelgrundbachs durch das Plangebiet, welcher von einer Überbauung freigehalten werden sollte, der Niederschlagswasserabfluss ist durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren, das natürliche Rückhaltevermögen ist zu verbessern bzw. wiederherzustellen (Minimierung von Bodenversieglung, Versickerung von Niederschlagswasser, Abfluss von Niederschlagswasser minimieren), durchlässige Platzgestaltung, Förderung positiver mikroklimatischer Effekte - Untere Immissionsschutzbehörde: keine Bedenken aus immissionsschutzfachlicher Sicht, wirkungsvolle Schallschutzmaßnahmen können zu Vorbeugung und Vermeidung von Nutzungskonflikten eingesetzt werden Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde: keine Bedenken aus abfall-, altlasten- und bodenschutzrechtlicher Sicht, laut Sächsischem Altlastenkataster vom 08.06.2021 sind keine Altlastenverdachtsflächen registriert, Hinweise zum Bodenschutz – Untere Naturschutzbehörde: Rechtsverbindlich festgesetzte Schutzgebiete werden nicht berührt, Grünstandorte sollten festgesetzt werden, Hinweise zur Artenverwendung bei den Begrünungsmaßnahmen

Stellungnahmen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft u. Geologie vom 28.06.2021 mit Hinweisen zur natürlichen Radioaktivität, zu radiologischen Hinterlassenschaften und zum Radonschutz, keine Kenntnis von radioaktiven Verdachtsflächen, Hinweise auf Belange der Geologie und des Baugrunds, Beschreibung der geologisch-hydrogeologischen Verhältnisse - gekennzeichnet durch oberflächennahe Grundwasserstände, Empfehlung orts- und vorhabenkonkreter Baugrunduntersuchungen, Hinweis auf Geogefahren hinsichtlich Erdbebenzone 1 und Sächsischer Hohlraumverordnung, Geodaten-Hinweis auf Schichtverzeichnisse

Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 21.07.2021 mit Hinweisen auf Altbergbau und zu örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Sächsische Hohlraumverordnung

Stellungnahme des Garten- und Friedhofsamtes der Stadt Zwickau vom 05.07.2021 mit Belangen zum Erhalt und Schutz denkmalgeschützter Grünanlagen (u. a. Schwanenteichpark), Erhalt und Erweiterung des Straßenbegleitgrüns, Etablierung von Baumpflanzungen, Herstellung von Grüninseln

Stellungnahme des SG Wasserwirtschaft des Tiefbauamts der Stadt Zwickau vom 09.07.2021 mit Darstellung des Marienthaler Bachs sowie des Mittelgrundbachs und dahingehenden Schutzmaßnahmen

Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 08.07.2021 hinsichtlich der Baudenkmalpflege, zum Erlebbarmachen des ehemaligen Gartenbereich des früheren Krankenstifts durch Begrünung und Baumpflanzungen, zur Reduzierung versiegelter Flächen sowie zur Unverzichtbarkeit von Straßenbegleitgrün, Hinweis auf die Erforderlichkeit einer Schallimmissionsprognose für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse

Stellungnahme der Behindertenbeauftragten der Stadt Zwickau vom 10.06.2021 mit Hinweisen hinsichtlich des Schutzgutes Mensch auf Umsetzung der Barrierefreiheit in der weiteren Planung – behindertengerechte Anbindung der Markthalle, des Straßen- und Gehwegenetzes, der Behindertenparkplätze und der Bushaltestellen

Stellungnahme Wasserwerke Zwickau vom 21.06.2021 zur Gewährleistung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung

Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 23.06.2021 mit Hinweis auf die Festlegung eines Vorbehaltsgebiets Hochwasser im Regionalplan Südwestsachsen südlich des Plangebiets, welches auch im Regionalplanentwurf als Vorbehaltsgebiet Hochwasser (Risikobereich) übernommen wurde

Über die Bereitstellung der Planunterlagen in der Gesamtheit ab 21.02.2023 im Foyer des Stadtplanungsamtes wird hiermit informiert.

Fachliche Auskünfte:

Frau Dipl. - Ing. Sandy Gränitz, Telefon: 0375-836113, zuständige Stadtplanerin

Herr Dipl. -Ing. Jens Raußer, Telefon: 0375-836100, Amtsleiter Stadtplanungsamt

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage von § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

 

Zwickau, den 07.02.2023                                                           Constance Arndt                                                                                                                                        Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtplanungsamt

Tel: 0375 83 61 13

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.