Bebauungsplan Stadt Zwickau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 121 Zwickau-Schedewitz, zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg Wohn- und Mischgebiet

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.11.2022 bis 30.12.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 121 für das Gebiet Zwickau-Schedewitz, zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg, Wohn- und Mischgebiet nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)                               

Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in der Sitzung am 27.10.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf eines Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wie z. B. Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

                                                  24.11.2022 bis 30.12.2022

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden

                            Montag, Mittwoch, Donnerstag      8.00 Uhr – 16.00 Uhr

                            Dienstag                                         8.00 Uhr – 18.00 Uhr

                            Freitag                                            8.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter politik/aktuelles/bekanntmachungen) eingestellt.

Gleichzeitig können die Planunterlagen ab Auslegungsbeginn im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter Bürger&Politik /Stadtplanungsamt/Öffentliche Auslegungen nach dem BauGB) und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf Grundlage des Umweltberichts, der erstellten Gutachten und Fachbeiträge sowie der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Stand des Vorentwurfs eingegangen sind, verfügbar:

Schutzgut Tiere und Pflanzen/ biologische Vielfalt

Art der vorhandenen Informationen:

  • Waldumwandlungsverfahren aufgrund der Einstufung der Sukzessionsfläche im Plangebiet als Wald
  • Externe Waldersatzflächen
  • Begrenzung der Waldflächeninanspruchnahme auf das zur Realisierung des Planvorhabens erforderliche Minimum
  • Bestandssicherung einer Teilfläche als Nahrungs- und Fortpflanzungshabitat für verschiedene Tierarten sowie Jagdhabitat für Fledermäuse im Plangebiet
  • Artenschutzrechtlicher Ausgleich bzgl. Zauneidechsen und Weinbergschnecken außerhalb des Plangebietes
  • Keine Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten und anderen Schutzgebieten
  • Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen mit zeitlichem Bezug im städtebaulichen Vertrag

Artenschutzbeitrag vom 13.07.2022; Tektur vom 24.10.2022

  • Beschreibung Untersuchungs- und Vorhabengebiet
  • Ermittlung prüfrelevanter Arten
  • Floristische und faunistische Erfassungen
  • Artenschutzrechtliche Prüfung und Empfehlung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen für Brutvögel, Reptilien, Weinbergschnecken
  • Keine erheblichen Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen

Genehmigungsbescheide zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart vom 20.12.2021

  • Lage, Größe, zu verwendende Baumarten für die Erstaufforstungsflächen als Ersatzmaßnahmen für die Waldumwandlung
  • Festlegung von zeitlichen Fristen für die Durchführung
  • Darstellung der Eingriffsfläche
  • Darstellung, Beschreibung und naturschutzfachliche Bewertung der externen Erstaufforstungsflächen

Vertrag über den Verkauf eines Anspruchs auf Anrechnung einer Ökokontomaßnahme als Waldersatz von 02/2022

  • Genehmigungsbescheid mit Reservierungsbestätigung und Lageplan
  • Neuanlage von Wald mit vorgelagertem Waldrand

Stellungnahmen Landratsamt Zwickau vom 19.02.2021 und 27.05.2021

  • Ersatzaufforstungen im Ausgleichsverhältnis 1:1 mit 3,9 ha vorsehen
  • Genehmigung des Bebauungsplans erst bei Vorlage der Umwandlungserklärung für den Ausgleich des Waldflächenverlustes
  • Ziel: Minimierung der Waldflächeninanspruchnahme

Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 04.05.2021

  • Hinweis auf relevante Multifunktionsräume für Fledermäuse

Stellungnahme Stadt Zwickau, Garten- und Friedhofsamt vom 02.06.2022

  • Erhalt und Schutz der Eschenallee entlang der Planitzer Straße
  • Erhalt der Fußwegeverbindungen

Schutzgut Fläche, Boden

Art der vorhandenen Informationen:

  • Standortwahl: Innerstädtische Neubebauung in Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur und Wohn- und Gewerbenutzungen
  • Dauerhafter Verlust an Boden als unversiegelte Fläche
  • Dauerhafte Beeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Versiegelungen
  • sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch hohe Nutzungsdichte, Teilversiegelungen, Versickerung des Oberflächenwassers
  • Separate Gewinnung von Mutterboden und Wiedernutzbarmachung
  • Erhalt von Sukzessionswald, Pflanzbindungen
  • Versickerungsfreundliche Beläge für Stellflächen und Gehwege

Baugrundgutachten im Stadium einer Baugrundvoruntersuchung vom 11.03.2022

  • Geologische und hydrogeologische Situation, Baugrundverhältnisse
  • Untersuchung nach Parameterliste LAGA Bauschutt und Boden
  • Tragfähigkeit, Versickerungsfähigkeit des Untergrundes
  • Bodenkenngrößen, Verdichtbarkeit, Frostsicherheit, Grundwasserstand

Stellungnahme Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung, Stadtentwicklung vom 26.05.2021

  • Innerstädtische, verkehrlich sehr gut erschlossene und durch die vorhandene Wohnbebauung geprägten Lage
  • Verdichtete und kompakte Bauweise, kleine Baugrundstücke werden befürwortet

Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 31.05.2021

  • Lage innerhalb der radioaktiven Verdachtsfläche Nr. 12 (Zwickau/ Cainsdorf), Anforderungen Radonschutz
  • Vorhandensein von unterirdischen Hohlräumen
  • Empfehlung einer Baugrundvoruntersuchung und der Untersuchung standortkonkreter Grundwasserverhältnisse

Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 02.06.2021

  • Gebiet, in dem über Jahrhunderte hinweg umfangreiche bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden
  • Flutung des Zwickauer Bergbaureviers ist abgeschlossen, keine stillgelegten bergbaulichen Anlagen vorhanden

Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 04.05.2021

  • Planung entspricht regionalplanerischem Ziel, Flächeninanspruchnahme im Außenbereich auf das unabdingbar notwendige Maß zu minimieren

Stellungnahmen Landratsamt Zwickau vom 19.02.2021 und 27.05.2021

  • Maß der baulichen Nutzung ist zu hoch

Schutzgut Wasser

Art der vorhandenen Informationen:

  • Einschränkung der Versickerungsleistung durch Versiegelung
  • Keine negativen Auswirkungen auf die Vorflut durch vollständige Versickerung des Oberflächenwassers
  • Regenwasserbewirtschaftung, Retentionszisternen, Regenwassernutzung, zentrale Sickeranlage
  • Gründächer, Teilversiegelung von Stellplatzanlagen und Gehwegen
  • positive Auswirkungen auf den Grundwasserstand
  • Lage außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten
  • Anschluss an öffentliche Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung

Entwässerungskonzept vom 07.07.2022

  • Bemessung der Versickerungsanlage und Retentionszisternen für das 10-jährige Regenereignis
  • Kein Erfordernis einer Regenwasserableitung in Kanal oder Planitzbach
  • Wasserhaushaltsbilanz: Verbesserung der Grundwasserneubildung

Stellungnahme Landratsamt Zwickau vom 19.02.2021 und 27.05.2021

  • Geringe bis mittlere Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung
  • Planitzbach ist berichtspflichtiges Gewässer der EU-Wasserrahmen-richtlinie mit schlechtem ökologischen und chemischen Zustand
  • Überschwemmungsgebiet (HQ100) des Planitzbachs grenzt an

Stellungnahme Wasserwerke Zwickau vom 20.05.2021

  • Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung gewährleistet

Stellungnahme Stadt Zwickau, Tiefbauamt vom 08.06.2021

  • Planitzbach ist Hochrisikogewässer
  • Entwässerungskonzept erforderlich

Schutzgut Luft und Klima

Art der vorhandenen Informationen:

  • Kaltluftentstehungsgebiet eingeschränkt
  • Keine Auswirkungen auf Kaltluftleitbahn durch umfangreichen Gehölzerhalt auf etwa 1/5 der B-Plangesamtfläche
  • Dachbegrünungen wirksam für Mikroklima - Luftreinhaltung, Verdunstungswirkung
  • Versorgung durch gebietsbezogene Energiezentrale für Wärme/ Kälte und Elt auf Basis regenerativer Energien
  • Neuanpflanzung von Bäumen an Verkehrsflächen und Spielplatz sowie in wohnungsnahen Freiräumen (Privatgärten)
  • Baubedingte Staubbelästigung

Stadtklimauntersuchung (Klimafunktionskarte und Planungshinweiskarte) von 12/2020

  • Lage des Plangebiets im Klimatop Waldklima
  • Kaltlufteinzugsgebiet, Ausgleichsraum hoher klimatisch-lufthygienischer Bedeutung

Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild

Art der vorhandenen Informationen:

  • Erhalt einer zusammenhängenden Grünfläche mit Gehölzbestand auf etwa 1/5 der B-Planfläche
  • Bindungen für Neuanpflanzungen
  • Einfügen in das Ortsbild durch Höhenbegrenzung, Art und Maß der Bebauung sowie Gestaltungsvorgaben

Schutzgut Mensch/Gesundheit

Art der vorhandenen Informationen:

  • Löschwasserbereitstellung gewährleistet
  • Lärmeinwirkungen durch Straßen- und Schienenverkehr
  • Durch Gewerbelärm keine Störwirkungen zu erwarten
  • Lärm- und Staubeinwirkungen während der Bauzeit
  • Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen
  • Keine zusätzliche Belastung der Kanalisation aufgrund Versickerung des Oberflächenwassers

Schalltechnische Untersuchung von 10/2021

  • Grundlagen, Anforderungen und Ergebnisse zu Gewerbelärm, Straßen- und Schienenverkehrslärm; Gesamtlärm
  • Passive Schallschutzmaßnahmen, Lärmpegelbereiche

Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 31.05.2021

  • Hinweis Störfallvorsorge

Stellungnahmen Landratsamt Zwickau vom 19.02.2021 und 27.05.2021

  • Grundsätzliche Eignung für Wohn- und Mischnutzung
  • Beachtung Vorbelastung des Plangebiets durch Verkehrslärm (Straße, Straßenbahn, Eisenbahn)
  • Positive Bewertung des Ausschlusses von konfliktträchtigen Nutzungen wie z. B. Vergnügungsstätten, Gaststätten und Tankstellen

Stellungnahme Wasserwerke Zwickau vom 20.05.2021

  • Trink- und Löschwasserversorgung gesichert

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Art der vorhandenen Informationen:

  • Altsiedelgebiet mit denkmalschutzrechtlicher Genehmigungspflicht
  • Waldumwandlung mit vollständigem externen Ausgleich

Stellungnahme Landesamt für Archäologie vom 06.05.2021

  • Teil eines fundreichen Altsiedelgebietes mit zahlreichen archäologischen Kulturdenkmalen mit hoher archäologischer Relevanz im Umfeld (mittelalterlicher Ortskern)

Wechselwirkungen der Schutzgüter

Art der vorhandenen Informationen:

  • durch Neubebauung auf bisher unversiegelten Flächen sind Auswirkungen auf die Schutzgüter Flora, Fauna, Fläche, Boden, Wasser, Klima zu erwarten
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung basierend auf der „Überarbeitung der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ 2017 als Bestandteil des Umweltberichts
  • erforderliche Minimierungs- und Vermeidungs- bzw. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen berücksichtigen, ermitteln, festsetzen und umzusetzen – Darlegungen im Umweltbericht
  • Waldumwandlung mit vollständigem Ersatz bzgl. Waldfunktion und Artenschutz innerhalb und außerhalb des Plangebiets
  • positive Auswirkungen auf Grundwasserneubildung und verringerter Abflüsse in den Vorfluter Planitzbach
  • durch das Erhalten sowie Neuanpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie umfangreicher interner und externer Ausgleichsmaßnahmen werden die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie Klima positiv beeinflusst
  • Vorprägung durch Planitzer Straße hinsichtlich der Wirkungen auf Menschen und seine Gesundheit, Klima, Pflanzen und Tiere
  • Anschluss an Energiezentrale mit gebietsbezogenem Wärme- und Stromnetz auf Basis eines regenerativen Erzeugermix

Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

Art der vorhandenen Informationen:

  • Anschluss an Schmutzwasser- und Abfallentsorgung
  • Versickerungsanlage Regenwasser

Stellungnahmen Landratsamt Zwickau vom 19.02.2021 und 27.05.2021

  • Keine Altlastenverdachtsflächen gemäß Sächs. Altlastenkataster
  • Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Abfallentsorgung; zwingender Anschluss jedes Grundstücks erforderlich
  • Abfallsammelstellen, wenn Grundstücke nicht anfahrbar sind

Über die Bereitstellung der Planunterlagen ab 24.11.2022 im Foyer des Stadtplanungsamtes wird hiermit informiert.

Fachliche Auskünfte:

Frau Dipl. Geographin Romy Kain, Telefon: 0375-836135, zuständige Stadtplanerin

Herr Dipl. Ing. Jens Raußer, Telefon: 0375-836100, Amtsleiter Stadtplanungsamt

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage von § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

 

Hinweis:

Es sind die aktuell gültigen Hygieneregeln für das Corona Virus zu beachten.

 

Zwickau, den 09.11.2022                                                                          Constance Arndt                                                                                                                                        Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Zwickau

Stadtplanungsamt - Sekretariat

Katharinenstraße 11

08056 Zwickau

 

Telefon: 0375 83 6101 

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