Flächennutzungsplan Stadt Zwenkau Öffentliche Auslegung

Komplexe Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.03.2024 bis 30.04.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 mit Beschluss-Nr. 2024/006 den Planentwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau in der Fassung vom 02.02.2024 samt Begründung und Landschaftsplan in der Fassung 02.02.2024 gebilligt und beschlossen, die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Billigungs- und Offenlegungsbeschluss).

Zur Komplexen Änderung des Flächennutzungs- und des Landschaftsplanes wurden Sie bereits im März 2022 aufgefordert. Da sich durch die Stellungnahmen viele Änderungen ergeben haben, werden Sie zu einer erneuten Stellungnahme aufgefordert.

Der Geltungsbereich der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau umfasst mit einer Gesamtfläche von 4.623 ha das gesamte Gemeindegebiet einschließlich aller Ortsteile (Kernstadt Zwenkau, Löbschütz, Großdalzig, Kleindalzig, Tellschütz, Zitzschen und Rüssen-Kleinstorkwitz).

Die PDF-Dateien des Entwurfes vom 02.02.2024 können ebenfalls heruntergeladen werden unter:

https://www.zwenkau.de/rathaus-verwaltung/bauen-planen/flaechennutzungsplan/

Bitte senden Sie eine Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis spätestens 30.04.2024, eingefügt in die vorbereitete Excel-Tabelle oder als PDF-Datei per E-Mail an:

FNP-LP@stadt-zwenkau.de

Sollte es erforderlich sein, dass Sie ein unterzeichnetes Papierexemplar versenden müssen, so ist zwingend auch eine digitale Übersendung in weiterbearbeitbarem Format zuzusenden (kein Scan).

Falls Sie ein Papierexemplar benötigen, fordern Sie bitte dieses unter FNP-LP@stadt-zwenkau.de oder telefonisch unter 034203-509-99 an.

Wir bitten Sie, sich in Ihrer Stellungnahme auf Ihren Aufgabenbereich beschränken und Aufschluss über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen Sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt Zwenkau zur Verfügung zu stellen.

Vom 25.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024 wird der Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und des Landschaftsplanes der Stadt Zwenkau mit Begründung einschließlich Anlagen bei der

Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau 

Während der Dienststunden

Montag/Mittwoch        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag                        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. E-Mail: FNP-LP@stadt-zwenkau.de oder Telefon 034203-509-99.

Öffentlich ausgelegt werden der Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes mit dazugehöriger Begründung und Anlagen, der Landschaftsplan der Stadt Zwenkau mit Erläuterungsbericht und der planinternen strategischen Umweltprüfung.

Weiterer Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente.

Mit dem Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes sowie der Begründungen werden folgende Anlagen und Arten von umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt und sind verfügbar:

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Umweltverbänden und aus der Öffentlichkeit
  • planinterne Strategische Umweltprüfung im Landschaftsplan und Flächennutzungsplan

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zu den Schutzgütern sind verfügbar:

Zum Schutzgut Boden

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Boden zu folgenden Themen vor:

• zu den Schutzgebieten, Bodentypen und Vorbelastungen

• zur Ertragsfähigkeit, Lebensraumfunktion, Archivfunktion, Empfindlichkeit,

• zu Entwicklungsmaßnahmen

Zum Schutzgut Wasser

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächenwasser) zu folgenden Themen vor:

• zu den Schutzgebieten, Grundwassersituation, Fließgewässer, Stillgewässer und Vorbelastungen

• zur Grundwassergeschütztheit und Grundwasserneubildung, Naturnähe und Gewässergüte

• Kopplung Grundwasser-Oberflächenwasser

• zu Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen

Zum Schutzgut Klima

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Klima zu folgenden Themen vor:

• zu lokalen Windsystemen und Kaltluftentstehung

• zu Makroklima, Regionalklima und Lokalklima

• zu Schutzgebieten und Vorbelastungen

• zu klimatischen Ausgleichsleistungen und Maßnahmen

Zum Schutzgut Arten und Lebensräume

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Arten und Lebensräume zu folgenden Themen vor:

• zu potentieller natürlicher Vegetation, Biotoptypen, Flora und Fauna

• zu Schutzgebieten und Vorbelastungen

• zu Maßnahmen

Zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung zu folgenden Themen vor:

• zu Landschaftsbildräumen, Infrastruktur für landschaftsgebundene Erholung

• zu Schutzgebieten, wertgebenden Faktoren und Beeinträchtigungen

• zu Bewertungsbögen für einzelne Landschaftsbildräume

• zu Maßnahmen

Zu Schutzgütern Mensch, Kultur und Sachgüter

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zu Schutzgütern Mensch, Kultur und Sachgüter zu folgenden Themen vor:

• zu Bestand und Bewertung

• zu Flächenpool, Ökokonto

Während der Auslegung können bei der Stadt Zwenkau, Bauamt von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum überarbeiteten Planentwurf schriftlich oder per E-Mail (bauamt@stadt-zwenkau.de) abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die komplexe Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und den Landschaftsplan der Stadt Zwenkau unberücksichtigt bleiben.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des  Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Den offengelegten Unterlagen ist der Datenschutzhinweis der Komplexen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Haendel

Amtsleiter Bauamt

Kontaktperson

Herr Haendel, Amtsleiter Bauamt:

034203-509-31

Frau Menzel, Bauamt - Stadtplanung: 

034203-509-39

Stadtinformation:

034203-509-99

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