Bebauungsplan Stadt Zwenkau Beschluss

Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Zwenkau "SO Torismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 09.07.2021 bis 09.07.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Zwenkau über den Satzungsbeschluss des

Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat seiner öffentlichen Sitzung am 23.05.2019 mit Beschluss Nr. 19046 den Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Zwenkau, „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ in der Fassung vom 08.04.2019, als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Anlagen (Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag, Grünordnungsplan, Schallschutzgutachten, Geruchsgutachten und Entwässerungskonzept) gebilligt.

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8.August 2020 (BGBl. I S 1728) geändert worden ist, bekannt gegeben.

Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung (§ 10 Abs. 3 BauGB) im Amtsblatt der Stadt Zwenkau zum 09.07.2021 in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Zwenkau befindet sich im Ortsteil Rüssen-Kleinstorkwitz der Stadt Zwenkau, an der B2, der Zeitzer Straße und des Schmiedeweges. Anlass und Ziel der Planung sind der Ausbau und die Erweiterung der bestehenden Bäckerei.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ in der Gemarkung Rüssen der Stadt Zwenkau beinhaltet die Flurstücke 4/1 teilweise; 102/3; 101/3 teilweise; 103/3; 103/4; 103/5; 106/3; sowie die Flurstücke öffentlicher Wege- und Verkehrsflächen 102/4; 106/2 teilweise; 307 teilweise; 308/1 teilweise; 309/1 teilweise und sonstige Flächen 102/1 teilweise und 109 teilweise. Außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) auf den Grundstücken der Gemarkung Rüssen, Stadt Zwenkau 4/1 teilweise; 101/3 teilweise und in der Gemarkung Imnitz, Stadt Zwenkau auf dem Grundstück 291/2 teilweise.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ umfasst eine Gesamtfläche von 57.582 m² und ist in dem Ausschnitt aus dem Bebauungsplan dargestellt. Der Ausschnitt ist unverbindlich und dient nur der ersten Information. Der rechtsverbindliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Original des Bebauungsplans.

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Zwenkau im Dezember 2017, wurde die partielle Änderung des Flächennutzungsplanes (4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes veranlasst. Die 4.Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte im Parallelverfahren und ist am 09.04.2021 in Kraft getreten. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zwenkau befindet sich in der Komplexen Änderung.

Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Zwenkau einschließlich Begründung dazu in der

Stadtverwaltung Zwenkau,

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,

04442 Zwenkau (Haus C)

Bauamt, Zimmer 309 während der Dienststunden

Montag/Mittwoch        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag                        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. E-Mail: bauamt@stadt-zwenkau.de oder Telefon 034203-509-31 oder -39.

Der Bebauungsplan Nr.36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ ist ergänzend ins Internet eingestellt und kann mit seiner Begründung jederzeit auf der Homepage der Stadt Zwenkau  (https://www.zwenkau.de/rathaus-verwaltung/bauen-planen/bebauungsplaene-vorhaben-und-erschliessungsplaene/) und unter dem Internetportal des Freistaates Sachsen (www.bauleitplanung.sachsen.de) eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.  

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen.  

Demnach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Holger Schulz

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Zwenkau,

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

04442 Zwenkau (Haus C)

Bauamt,

Herr Haendel, Frau Menzel

034203-509-31 oder -39.

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