Bekanntmachung der Stadt Zwenkau
über die öffentliche Auslegung
des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 mit Beschluss-Nr. 18 092 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ in der Fassung vom 28.09.2018 samt Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan Bestands- und Konfliktplan, Schallschutzgutachten, Geruchsgutachten und Entwässerungskonzept gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, Träger öffentliche Belange und Nachbargemeinden beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ umschließt auf der Gemarkung Rüssen, Stadt Zwenkau die Baugrundstücke 4/1 teilweise; 102/3; 101/3 teilweise; 103/3 , 103/4; 103/5; 106/3; sowie die Flurstücke öffentlicher Verkehrs- und Wegeflächen 102/4; 106/2 teilweise; 307 teilweise; 308/1 teilweise; 309/1 teilweise, 309/1 teilweiseund sonstige Flächen 102/1 teilweise und 109 teilweise.
Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten
sowie in folgenden, nach Einschätzung der Stadt Zwenkau wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorhanden:
Diese Unterlagen können zur Offenlage eingesehen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ wird mit Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan Bestands- und Konfliktplan, Schallschutzgutachten, Geruchsgutachten und Entwässerungskonzept in der Zeit
vom 02.01.2019 bis einschließlich 05.02.2019
bei der Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, Rathaus, Zimmer 309 öffentlich ausgelegt und ist darüber hinaus im Internet wie folgt abrufbar:
https://int.zwenkau.de/index.php/bauen-und-planen/bebauungsplaene?start=5
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zwenkau, den 30.11.2018
Holger Schulz
Bürgermeister Siegel
Stadt Zwenkau, Bauamt, Steffi Gebauer, Telefon (0 34 203) 509-0