Bebauungsplan Stadt Zwenkau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Zwenkau Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.01.2019 bis 05.02.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Zwenkau

 

über die öffentliche Auslegung

des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 mit Beschluss-Nr. 18 092 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ in der Fassung vom 28.09.2018 samt Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan Bestands- und Konfliktplan, Schallschutzgutachten, Geruchsgutachten und Entwässerungskonzept gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, Träger öffentliche Belange und Nachbargemeinden beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ umschließt auf der Gemarkung Rüssen, Stadt Zwenkau die Baugrundstücke 4/1 teilweise; 102/3; 101/3 teilweise; 103/3 , 103/4; 103/5; 106/3; sowie die Flurstücke öffentlicher Verkehrs- und Wegeflächen 102/4; 106/2 teilweise; 307 teilweise; 308/1 teilweise; 309/1 teilweise, 309/1 teilweiseund sonstige Flächen 102/1 teilweise und 109 teilweise.

Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten

  • Umweltbericht gemäß § 2a BauGB Stand 28.09.2018 als Anhang 1 zur Begründung mit Informationen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern Mensch, Boden, Tiere, Pflanzen, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkung zueinander und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag;
  • Grünordnungsplan Bestands- und Konfliktplan als Anhang 2 zur Begründung
  • Schalltechnische Untersuchung vom 24.09.2018 als Anhang 3 zur Begründung– Schutzgut Mensch;
  • Geruchsgutachten vom 16.09.2017 als Anhang 4 zur Begründung – Schutzgut Mensch
  • Entwässerungskonzept vom 02.11.2018 – Schutzgut Wasser

sowie in folgenden, nach Einschätzung der Stadt Zwenkau wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorhanden:

  • Stellungnahme Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., Leipzig vom 21.07.2017
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie vom 27.07.2017
  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Leipzig, Borna vom 03.08.2017
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Archäologie, Dresden vom 12.07.2017

Diese Unterlagen können zur Offenlage eingesehen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ wird mit Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan Bestands- und Konfliktplan, Schallschutzgutachten, Geruchsgutachten und Entwässerungskonzept in der Zeit

vom 02.01.2019 bis einschließlich 05.02.2019

bei der Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, Rathaus, Zimmer 309 öffentlich ausgelegt und ist darüber hinaus im Internet wie folgt abrufbar:

https://int.zwenkau.de/index.php/bauen-und-planen/bebauungsplaene?start=5

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

Montag                       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag                     08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                     08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag                 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag                        08:00 bis 13:00 Uhr                                                               erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zwenkau, den 30.11.2018

Holger Schulz

Bürgermeister                                                                            Siegel

Kontaktperson

Stadt Zwenkau, Bauamt, Steffi Gebauer, ( 0 34 203) 509-0

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