Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 29 der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße“ 1. Änderung
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner Sitzung am 31.08.2017 mit
Beschluss-Nr. 17 073 den Entwurfs des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 29 der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße“ 1. Änderung in der Fassung vom 13.07.2017 einschließlich Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 29 der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße“ 1. Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 29 der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße“ sollen die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen an die tatsächlich örtlich vorhandene Situation der Flurstücke angepasst werden, um so die Voraussetzungen für eine im Sinne des Bebauungsplanes geordnete Bebauung zu schaffen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 13.07.2017 wird bei der Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, Rathaus, Zimmer 309
vom 16.10.2017 bis 17.11.2017 während der Dienststunden
Montag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
öffentlich ausgelegt und ist auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt und dort abrufbar.
Während der Auslegung können bei der Stadt Zwenkau, Bauamt von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Kotzschbar zwischen der Pegauer Straße im Osten und der Auenstraße im Süden (entsprechend kartengemäßer Darstellung).
Stadt Zwenkau, Bauamt, Steffi Gebauer, Telefon (0 34 203) 509-0