Erhaltungssatzung Stadt Zschopau Öffentliche Auslegung

Entwurf des Lärmaktionsplanes der Motorradstadt Zschopau - Öffentliche Auslegung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.04.2024 bis 31.05.2024
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Planzeichnung

Lärmkartierung 2022

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erfolgte die turnusmäßig alle 5 Jahre durchzuführende landeszentrale Lärmkartierung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 der in der Motorradstadt Zschopau zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen liegen vor. Die interaktiven Karten mit den Ergebnissen zur Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen (>3 Mio. Kfz/Jahr) sind unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html einsehbar. Gleichzeitig können die Kartierungsergebnisse auch in der Stadtverwaltung Zschopau, Bauamt, Altmarkt 2, 09405 Zschopau eingesehen werden.

Lärmaktionsplanung 2024

In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen, zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet.

In der Motorradstadt Zschopau bezieht sich die Lärmkartierung auf folgende Straßenabschnitte:

  • B 174 im gesamten Verlauf im Gemeindegebiet (4,6 km Länge)
  • S 228 vom Abzweig B174 bis Ortsausgang Richtung Waldkirchen (3,1 km Länge)

Wir möchten den Einwohnern der Gemeinde die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmevorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs einzubringen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit vom 27.04.2024 bis 31.05.2024 veröffentlicht. Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de verfügbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail an bauamt@zschopau.de sowie während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Zschopau, den 17.04.2024

Sigmund
Oberbürgermeister

Kontaktperson

M. Burckhardt
Bauamt

Gegenstände

Übersicht
  • Lärmtechnisches Gutachten
  • Karte

Informationen

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