Bebauungsplan Stadt Zittau Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. XLII "Forschungseinrichtung Energieumwandlung" im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.06.2023 bis 02.07.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtskarte

B e k a n n t m a c h u n g

Aufstellung Bebauungsplan Nr. XLII „Forschungseinrichtung 
Energieumwandlung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB 

Der Stadtrat der Stadt Zittau hat am 30.09.2021 (Beschluss-Nr. 366/2021) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XLII „Neubau einer Forschungseinrichtung des DLR“ mit dem Planungsziel der Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Forschungseinrichtung des DLR“ beschlossen.

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die überplante Fläche < 2 ha ist und das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Abweichend vom Aufstellungsbeschluss soll der Bebauungsplan nicht an den Vorhabenträger gebunden sein, sondern Planungsrecht allgemein für eine Forschungseinrichtung im Bereich Energieumwandlung schaffen. Entsprechend wurde die Bezeichnung des Bebauungsplans geändert.

Die für die Überplanung vorgesehene Fläche umfasst ca. 1,58 ha und befindet sich zwischen der Schrammstraße, der Hochwaldstraße und der Fr.-Schneider-Straße (s. Übersichtskarte).

Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,  von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der § 4c BauGB wird nicht angewendet.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Stadtverwaltung Zittau im Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung, Referat Stadtplanung, Sachsenstraße 14, Zimmer 104 - 108 während der Öffnungszeiten

dienstags         8 – 12 Uhr und 13:30  – 18 Uhr

sowie außerhalb dieser Zeiten nach Terminvereinbarung

im Zeitraum vom 19.06.2023 bis zum 02.07.2023

zu den allgemeinen Zielen, Zwecken und Auswirkungen unterrichten und während dieser Frist äußern. Der barrierefreie Zugang wird auf telefonische Anfrage unter 03583 / 752-363 oder per   E-Mail an stadtplanung@zittau.de ermöglicht.

Die Äußerungen werden überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird nach Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen. In der danach stattfindenden öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Ort und Zeitpunkt der Auslegung bitten wir den Bekanntmachungen im Zittauer Stadtanzeiger bzw. der Homepage der Stadt Zittau zu entnehmen - kann das Ergebnis der Abwägung eingesehen werden. Eine darüber hinaus gehende gesonderte Benachrichtigung über die Entscheidung ist gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches nicht vorgesehen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1     Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem § 3 Abs. 1 SächsDSDG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB“, das ebenfalls im Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung, Referat Stadtplanung, eingesehen werden kann.

12.06.2023

T. Zenker, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Zittau
Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Referat Stadtplanung
Herr Matthey

Tel: (03583) 752-363
Mail: stadtplanung@zittau.de
Sitz: Technisches Rathaus - Zimmer 104, Sachsenstraße 14, 02763 Zittau

 

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO) 

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Es werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.  

Name und Kontaktdaten für die Datenerhebung 

Verantwortliche Stelle für die Datenerhebung:

Große Kreisstadt Zittau
Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Referat Stadtplanung
Postanschrift:   Markt 1, 02763 Zittau
Telefon:            (03583) 752-363
E-Mail:              stadtplanung@zittau.de
Internet:            https://zittau.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten 

Große Kreisstadt Zittau
Datenschutzbeauftragter
Herr Tobias Krippenstapel 
Anschrift:         Markt 1, 02763 Zittau
Telefon:           (03583) 752-141 
E-Mail:            datenschutz@zittau.de

Arten personenbezogener Daten

  • Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

Die Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Plan-erfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien vorgelegt. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauer-hafte Speicherung personenbezogener Daten.  Die Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.  

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

Die personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: 

  • den Stadtrat / die Ortschaftsräte zur Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gemäß §1 Abs. 7 BauGB
  • Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel
  • Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen 
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)  

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Die Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich. 

Betroffenenrechte Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: 

  • Das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) 
  • Das Recht auf Berichtigung von unrichtig erfassten Daten (Art. 16 DSGVO) 
  • Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie    Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten (Art. 17, 18 und 21 DSGVO) 
  • Bei Einwilligung oder abgeschlossenem Vertrag zur Datenverarbeitung gegebenenfalls ein Recht auf  Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

Beschwerderecht 

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Unter folgendem Kontakt können Sie sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten und für das Recht auf Akteneinsicht wenden:  

Sächsischer Datenschutzbeauftragter 
Anschrift:       Devrientstraße 5, 01067 Dresden 
Telefon:         (0351) 85471-101
Telefax:         (0351) 85471-109
E-Mail:           saechsdsb@slt.sachsen.de

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