Bebauungsplan Stadt Zittau Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXXVIII "Wohnbebauung Pescheckstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.06.2020 bis 17.07.2020
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXXVIII "Wohnbebauung Pescheckstraße"

Mit Beschluss-Nr. 070/2020 vom 28.05.2020 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXXVIII "Wohnbebauung Pescheckstraße", in der Fassung vom 28.05.2020, bestehend aus
-    Teil A - Planzeichnung
-    Teil B - Textliche Festsetzungen und
-    der Begründung

gebilligt.
Der  Entwurf wird entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 18.06.2020 bis 17.07.2020  

Mo/Mi/Do  8 - 16 Uhr    Die  8 -18 Uhr   Fr   8 -12 Uhr
im Foyer des Rathauses Zittau, Markt 1

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.
Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Übersichtskarte eingetragen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch aufge-stellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,  von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB , von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der § 4c BauGB wird nicht angewendet.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB die  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zittau/startseite einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme. Zu dem Portal gelangt man auch über die Homepage der Stadt Zittau unter Bürgerservice http://www.zittau.de
 

T. Zenker
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Zittau
Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Referat Stadtplaung

Herr Matthey
Tel: (03583) 752-363
Mail: stadtplanung@zittau.de

Sitz: Technisches Rathaus - Zimmer 104, Sachsenstraße 14, 02763 Zittau

Gegenstände

Übersicht
  • Teil A - Planzeichnung
  • Teil B - Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Bodenanalytik - Ergänzende Untersuchungen BBodSchG

Informationen

Übersicht
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