Bebauungsplan Stadt Zittau Öffentliche Auslegung

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXIX "Photovoltaikanlage ehem. Güterbahnhof Hirschfelde"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.01.2019 bis 18.02.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXIX
"Photovoltaikanlage ehem. Güterbahnhof Hirschfelde"


Mit Beschluss-Nr. 204/2018 vom 13.12.2018 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXIX "Photovoltaikanlage ehem. Güterbahnhof Hirschfelde", in der Fassung vom 13.12.2018, bestehend aus

- dem Teil A - Planzeichnung,
- dem Teil B - Textliche Festsetzungen und
- der Begründung

gebilligt und zur Auslegung bestimmt.


Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Übersichtskarte eingetragen.
Dem Bebauungsplanentwurf liegen das Blendgutachten, Fassung vom 28.09.2018, und eine Untersuchung des geplanten Solarparks in Hirschfelde auf Vorkommen von Zauneidechsen, Stand 29.09.2018, bei.

Der  Entwurf des o.g. Bebauungsplanes wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 18.01.2019 bis 18.02.2019

Mo/Mi/Do 8 - 16 Uhr   Di  8 -18 Uhr  Fr   8 -12 Uhr
im Foyer des Rathauses Zittau, Markt 1

und zusätzlich dienstags 9 – 12 Uhr und 13:30 - 18 Uhr im ehemaligen Gemeindeamt Hirschfelde, Rosenstraße 3

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXIX "Photovoltaikanlage ehem. Güterbahnhof Hirschfelde" vorgebracht werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt.  
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,  von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10a Abs. 1  BauGB abgesehen. Der § 4c BauGB wird nicht angewendet.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB die  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.
Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zittau/startseite einsehbar, mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme. Zu dem Portal gelangt man auch über die Homepage der Stadt Zittau unter Bürgerservice http://www.zittau.de.


T. Zenker
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Zittau
Baudezernat - Referat Stadtplaung

Herr Matthey
Tel: (03583) 752-363
Mail: stadtplanung@zittau.de

Sitz: Technisches Rathaus - Zimmer 104, Sachsenstraße 14, 02763 Zittau

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Blendgutachten
  • Untersuchung Zauneidechsenvorkommen
  • Bekanntmachung

Informationen

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