Bebauungsplan Stadt Wilkau-Haßlau Beschluss

Bebauungsplan "Wohngebiet Wilkauer Höhe" - Satzungsbeschluss

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 03.05.2024 bis 03.05.2025
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat Wilkau-Haßlau hat in seiner Sitzung am 25. April 2024 den Bebauungsplan „Wohngebiet Wilkauer Höhe“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom April 2024 als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht wurden gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan „Wohngebiet Wilkauer Höhe" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), die Begründung mit Umwelt-bericht und die zusammenfassende Erklärung von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Wilkau-Haßlau, Poststraße 1, 08112 Wilkau-Haßlau (Bauamt) während der folgender Sprech-zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Montag           7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.wilkau-hasslau.de) sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und das Erlöschen von Entschädigungs-ansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wilkau-Haßlau, den 03.05.2024

Feustel

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Wilkau-Haßlau

Bauamt

Herr Fischer

Poststraße 1

08112 Wilkau-Haßlau

Zimmer 317

Tel.: (0375) 6910-400

E-Mail: svf@wilkau-hasslau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Begründung
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Geotechnisches Gutachten
  • Fachgutachten
  • Fachgutachten

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.