Der Gemeinderat der Gemeinde Schöpstal fasste in seiner Sitzung am 14.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen „Bebauungsplan Schöpstal, Gemarkung Girbigsdorf Flur 3, Flurstück 44/10“. Der Beschluss zum Entwurf in der Planfassung vom 05.02.2024 mit Begründung Teil I und II (Umweltbericht) wurde am 21.02.2024 gefasst.
Das Planungserfordernis resultiert aus dem dringenden Bedarf an weiteren Lager- und Büroflächen der Dach- und Holzbau Kleint GmbH. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als gemischte Baufläche dar.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist ca. 6.500 m² groß und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Girbigsdorf, Flur 3: 44/1, 44/9, 44/10
Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Verfahren
nach § 2 Absatz 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erstellung eines Umweltberichtes.
In Bezug auf die Planung und ihre möglichen Auswirkungen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung (Vorhaben- und Erschließungsplan als Vorhabenbezogener B-Plan), Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I und Teil II (Umweltbericht) mit Anlagen in der Zeit vom
11.03.2024 bis 17.04.2024
beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße, Straße der Freundschaft, 02923 Kodersdorf, Raum 304 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-11.00 Uhr
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/1039373
eingesehen werden, sowie auf der Webseite der Gemeinde Schöpstal unter https://www.gemeinde-schoepstal.de/kategorie/aktuelle-meldungen/.
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht zur Planung (Begründung Teil II)
[2] Anlage 1 zum Umweltbericht: Zeichnung Biotoptypen/Eingriffsflächen
[3] Anlage 2 zum Umweltbericht: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
[4] Anlage 3 zum Umweltbericht: Schalltechnisches Gutachten
[5] Stellungnahmen (SN) der Träger öffentlicher Belange und Behörden
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, auf Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie auf Mensch, kulturelles Erbe und Sachgüter geprüft. Die umweltbezogenen Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern finden sich in den zur Einsichtnahme vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Lage angrenzender Natura 2000 Gebiete, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:
Flächennutzung, Bodenschutz, Vermeidungsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:
Oberflächengewässer, Versickerung/ Ableitung des Regenwassers.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft:
Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.
Gebäudebestand und passen sich aufgrund der Festsetzungen zu Gebäudehöhen und Dachformen in den Bestand ein.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Auswirkungen der Planung auf Schutzgüter des kulturellen Erbes und sonstige Sachgüter.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegung beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf (zu den Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen) schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bebauungsplan Schöpstal, Gemarkung Girbigsdorf Flur 3, Flurstück 44/10“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schöpstal, den 02.03.2024
Bernd Kalkbrenner
Bürgermeister
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70031 o. 70032