Flächennutzungsplan Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße Beschluss

6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 15.01.2024 bis 16.02.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des VVWSN

Das Landratsamt Görlitz hat mit Bescheid vom 06.12.2023 (AZ 3300-03-02-BLP-2193) die 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße, Planteil 3 – Neißeaue genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die 6. Änderung des FNP wirksam. Der abschließende Beschluss zur Feststellung der 6. Änderung des FNP in der Planfassung vom  06.09.2023 wurde in der Sitzung des Verwaltungsverbandes am 06.09.2023 gefasst (Beschluss-Nr. 014/05/2023).

Jedermann kann die genehmigte 6. Änderung des FNP, einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Bauverwaltung des Verwaltungsverbandes während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten können der Webseite des Verbandes und dem Amtsblatt entnommen werden, in der Regel sind diese:

Montag:                9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag:               9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag:          9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind auf Anfrage oder nach telefonischer Vereinbarung unter: 035825 700-10 (Sekretariat) bzw. 035825 700-32 (Fr. Faselt, Bauverwaltung) möglich.

Gemäß § 6a Abs. 1 BauGB wird dem FNP eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung der geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans

c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Genehmigung des FNP schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, welcher die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Hinweis zur Einsicht der Planung im Internet:

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen der 6. Änderung des FNP des VVWSN sind künftig auch auf der Website des Verwaltungsverbandes (www.weisserschoeps-neisse.de) und über eine Verlinkung auf den Webseiten der Einzelgemeinden des Verbandes sowie im Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite) einsehbar.

 

Hänsch  

Verbandsvorsitzender

 

Kodersdorf, 13.12.2023

Kontaktperson

Verwaltungsverband

Bauverwaltung

Straße der Freundschaft 1

02923 Kodersdorf

Tel.: 035825 / 70031 o. 70032

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung Amtsblatt
  • Begründung
  • Bekanntmachung Anschlagtafeln
  • Planzeichnung mit den Verfahrensvermerken
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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