Bekanntmachung über die frühzeitige öffentliche Unterrichtung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bebauungsplan Schöpstal, Gemarkung Girbigsdorf, Flur 3, Flurstück 44/10“ gemäß § 3 Absatz 1 BauGB, Planfassung vom 07.06.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöpstal fasste in seiner Sitzung am 14.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bebauungsplan Schöpstal, Gemarkung Girbigsdorf, Flur 3, Flurstück 44/10“.
Das Planungserfordernis resultiert aus dem dringenden Bedarf an weiteren Lager- und Büroflächen der Dach- und Holzbau Kleint GmbH. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als gemischte Baufläche dar.
Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im zweistufigen Verfahren nach § 2 Absatz 4 BauGB geplant. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erstellung eines Umweltberichtes.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist ca. 6.500 m² groß und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Girbigsdorf, Flur 3:
– 44/1, 44/9, 44/10
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist über die öffentliche Straße „Kleine Seite“ erschlossen.
Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung (Vorhaben- und Erschließungsplan als Vorhabenbezogener Bebauungsplan), Teil B – Textlichen Festsetzungen und einer Begründung Teil I und II mit Anlagen in der Zeit vom
10.07.2023 bis 11.08.2023
beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße, Straße der Freundschaft, 02923 Kodersdorf, Raum 304 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/1020472 eingesehen werden, sowie auf der Webseite der Gemeinde Schöpstal unter https://www.gemeinde-schoepstal.de/kategorie/aktuelle-meldungen/.
Während der Auslegung können beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bebauungsplan Schöpstal, Gemarkung Girbigsdorf, Flur 3, Flurstück 44/10“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bernd Kalkbrenner
Bürgermeister
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70031 o. 70032