Flächennutzungsplan Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße Erneute Beteiligung

6. Änderung des Flächennutzungsplanes des VVWSN für den Planteil 3 „Gemeinde Neißeaue“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.07.2023 bis 15.08.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße haben am 14.06.2023 den ergänzten Entwurf der 6.  Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße - Planteil 3 „Gemeinde Neißeaue“ – bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 01.12.2022, gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslage nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Die 6. Änderung des FNP des VVWSN betrifft den Bereich des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Groß Krauscha/Kaltwasser“ in der Gemeinde Neißeaue.

 

Der ergänzte Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, in der Planfassung vom 01.12.2022 liegt im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf (Raum 304 – Bauamt) in der Zeit:

vom  10.07.2023 bis einschließlich zum 15.08.2023

während folgender Zeiten:

                                    Montag              08.00 - 12.00 Uhr 

                                    Dienstag            08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr

                                    Mittwoch            08.00 - 12.00 Uhr 

                                    Donnerstag        08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr

                                    Freitag                08.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter: http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ und auf der Website des Verwaltungsverbandes unter: https://www.weisserschoeps-neisse.de (Verwaltungsverband – Aktuelle Meldungen) eingesehen werden.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die erheblichen Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 01.12.2022
  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 04.11.2021
  • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.11.2021
  • Stellungnahmen des Sächsischen Oberbergamtes vom 03.11.2021, 22.07.2021 und 29.10.2020
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 22.10.2021
  • Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 25.11.2021 und 17.03.2022
  • Stellungnahme des Kreisforstamtes des Landkreises Görlitz vom 04.11.2021 und 07.03.2022
  • Stellungnahme der Bauaufsicht – Denkmalschutz des Landkreises Görlitz vom 15.11.2021

 

Es werden in den Unterlagen Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Schutzgut:

Information

Boden, Wasser:

Bodenarten, Geologie, Flächennutzung, Eingriffe durch Versiegelung, Hohlräume, Gewässer, Niederschlagswasserversickerung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Klima/Luft:

Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Landschaftsbild:

Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Flora & Fauna/Biotope/Schutzgebiete:

Flächennutzung, Schutzgebiete, Waldflächen, betroffene Tierarten, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Mensch:

Immissionen und Emissionen, natürliche Radioaktivität, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Kultur- und Sachgüter:

archäologische Relevanz des Vorhabens

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 3 „Gemeinde Neißeaue“ unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Hänsch

Verbandsvorsitzender

Kontaktperson

Verwaltungsverband

Bauverwaltung

Straße der Freundschaft 1

02923 Kodersdorf

Tel.: 035825 / 70031 o. 70032

Gegenstände

Übersicht
  • Übersicht Unterlagen
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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