Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße haben am 14.06.2023 den ergänzten Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße - Planteil 3 „Gemeinde Neißeaue“ – bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 01.12.2022, gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslage nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Die 6. Änderung des FNP des VVWSN betrifft den Bereich des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Groß Krauscha/Kaltwasser“ in der Gemeinde Neißeaue.
Der ergänzte Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, in der Planfassung vom 01.12.2022 liegt im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf (Raum 304 – Bauamt) in der Zeit:
vom 10.07.2023 bis einschließlich zum 15.08.2023
während folgender Zeiten:
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter: http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ und auf der Website des Verwaltungsverbandes unter: https://www.weisserschoeps-neisse.de (Verwaltungsverband – Aktuelle Meldungen) eingesehen werden.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die erheblichen Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
Es werden in den Unterlagen Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Schutzgut:
Information
Boden, Wasser:
Bodenarten, Geologie, Flächennutzung, Eingriffe durch Versiegelung, Hohlräume, Gewässer, Niederschlagswasserversickerung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Klima/Luft:
Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Landschaftsbild:
Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Flora & Fauna/Biotope/Schutzgebiete:
Flächennutzung, Schutzgebiete, Waldflächen, betroffene Tierarten, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Mensch:
Immissionen und Emissionen, natürliche Radioaktivität, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Kultur- und Sachgüter:
archäologische Relevanz des Vorhabens
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 3 „Gemeinde Neißeaue“ unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Hänsch
Verbandsvorsitzender
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70031 o. 70032