Flächennutzungsplan Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße Erneute Beteiligung

4. Änderung des Flächennutzungsplanes des VVWSN für den Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.07.2023 bis 15.08.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße haben am 14.06.2023 den ergänzten Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße - Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ – bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 28.11.2022, gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslage nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Die 4. Änderung des FNP des VV WSN betrifft den Bereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Industriestraße“ in Kodersdorf.

Der ergänzte Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, in der Planfassung vom 28.11.2022, liegt im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf (Raum 304 – Bauamt) in der Zeit:

                         vom  10.07.2023 bis einschließlich zum 15.08.2023

während folgender Zeiten:

                         Montag              08.00 - 12.00 Uhr 

                         Dienstag            08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr

                         Mittwoch            08.00 - 12.00 Uhr 

                         Donnerstag        08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr

                         Freitag               08.00 - 11.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter: http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ und auf der Website des Verwaltungsverbandes unter: https://www.weisserschoeps-neisse.de (Verwaltungsverband – Aktuelle Meldungen) eingesehen werden.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die erheblichen Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 28.11.2022
  • Stellungnahmen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 13.12.2021, 22.11.2021, 06.08.2020 und 12.10.2022
  • Stellungnahmen des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 31.01.2022, 19.11.2021, 18.08.2020 und 13.10.2022
  • Stellungnahmen des Gesundheitsamtes des Landkreis Görlitz vom 06.10.2022
  • Stellungnahmen des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 06.12.2021 und vom 22.09.2022
  • Stellungnahmen der Bauaufsicht – Denkmalschutz des Landkreises Görlitz vom 14.01.2022 und 23.09.2022
  • Stellungnahmen der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen vom 11.01.2022 und 28.09.2022

 

Es werden in den Unterlagen Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Schutzgut:

Information

Boden, Wasser:

Bodenarten, Geologie, Flächennutzung, Eingriffe durch Versiegelung, Hohlräume, Gewässer, Niederschlagswasserversickerung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Klima/Luft:

Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Landschaftsbild:

Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Flora & Fauna/Biotope/Schutzgebiete:

Flächennutzung, Schutzgebiete, Waldflächen, betroffene Tierarten, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Mensch:

Immissionen und Emissionen, natürliche Radioaktivität, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Kultur- und Sachgüter:

archäologische Relevanz des Vorhabens

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Hänsch

Verbandsvorsitzender

Kontaktperson

Verwaltungsverband

Bauverwaltung

Straße der Freundschaft 1

02923 Kodersdorf

Tel.: 035825 / 70031 o. 70032

Gegenstände

Übersicht
  • Übersicht Unterlagen
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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