Der Gemeinderat der Gemeinde Schöpstal fasste in seiner Sitzung am 20.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Eigenheimstandort Girbigsdorf Flur 5, Flurstück 88/18“ und beschloss als Planungsziel die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Eigenheimgrundstücken zu schaffen.
Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 angewendet. § 13 b BauGB ermöglicht die Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Für das Gemeindegebiet liegt ein wirksamer Flächennutzungsplan vor.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist ca. 2400 m² groß, umfasst das Flurstück 88/18 der Gemarkung Girbigsdorf Flur 5 und ist über die Straße „Parkweg“ erschlossen.
Zur Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und einer Begründung in der Zeit vom
11.04.2023 bis 12.05.2023
beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße, Straße der Freundschaft 1 in 02923 Kodersdorf, Raum 304 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag: 9:00-12:00 Uhr
Dienstag: 9:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/1034066 eingesehen werden, sowie auf der Webseite der Gemeinde Schöpstal unter https://www.gemeinde-schoepstal.de/kategorie/aktuelle-meldungen/.
Während der Auslegung können beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Eigenheimstandort Girbigsdorf Flur 5, Flurstück 88/18“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schöpstal, den 18.02.2023
Bernd Kalkbrenner
Bürgermeister
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70031 o. 70032