Bebauungsplan Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Zodel“ mit integriertem Grünordnungsplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.01.2023 bis 16.02.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Neißeaue hat am 01.12.2022 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Zodel“ mit geändertem Geltungsbereich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 18.11.2022 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB freigegeben. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 18.11.2022 wurden ebenso gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich ca. 9 km nördlich von Görlitz im Außenbereich der Gemarkung Zodel, Deschka und Groß Krauscha – Gemeinde Neißeaue. Die Entfernung zu den Ortschaften beträgt nach Nordosten (Deschka) 1.284 m, nach Südosten (Zodel) 1.184 m und nach Südwesten (Neu Krauscha) 1.268 m. Nordwestlich befindet sich ein Waldgebiet. Die Fläche des Bebauungsplangebietes umfasst ca. 52,6 ha und schließt folgende Flurstücke ein:

Gemarkung Groß Krauscha Flur 2:

152 (Teilfläche), 163 (Teilfläche), 164 (Teilfläche) 168 (Teilfläche), 169 (Teilfläche), 170 (Teilfläche), 202 (Teilfläche), 203, 204, 205, 206 (Teilfläche), 207 (Teilfläche), 208 (Teilfläche), 211 (Teilfläche), 212, 213 und 214 (Teilfläche)

Gemarkung Zodel Flur 1:

10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21/1 (Teilfläche), 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 (Teilfläche), 29, 30 (Teilfläche), 31 (Teilfläche), 33 (Teilfläche), 34 (Teilfläche), 35 (Teilfläche), 36 (Teilfläche), 52 (Teilfläche), 53 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 56 (Teilfläche), 62 (Teilfläche), 63 (Teilfläche), 64 (Teilfläche), 65/1 (Teilfläche), 72 (Teilfläche), 73, 74, 75 (Teilfläche), 82 (Teilfläche), 83, 84 und 85 (Teilfläche)

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Zodel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und der Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 18.11.2022, liegt zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

                                          16.01.2023 bis zum 16.02.2023

während folgender Zeiten

                                          Montag               07.00 - 12.00 Uhr 

                                          Dienstag             07.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr

                                          Mittwoch           07.00 - 12.00 Uhr 

                                          Donnerstag        07.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr

                                          Freitag                 07.00 - 11.00 Uhr

im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf (Raum 304 – Bauamt) öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

Boden, Wasser:

  • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 10.10.2022
  • Umweltbericht in der Fassung vom 18.11.2022
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: natürliche Bodenarten, Flächennutzung, Eingriffe durch Versiegelung, Ableitung Oberflächenwasser, Grundwasser, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,

Klima/Luft:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 18.11.2022
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben

Landschaftsbild: 

  • Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreis Görlitz vom 11.10.2022
  • Umweltbericht in der Fassung vom 18.11.2022
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Landschaftsbildbewertung, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben

Flora & Fauna/Biotope/Schutzgebiete:

  • Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 11.10.2022
  • Stellungnahme des Kreisforstamtes des Landkreis Görlitz vom 21.09.2022
  • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 10.10.2022
  • Umweltbericht in der Fassung vom 18.11.2022 mit folgenden Anlagen:
  • Chiropterologisches Gutachten (Stand: Oktober 2005)
  • Kurzbericht Fledermäuse (Stand: 18.11.2022)
  • Raumnutzungsanalyse Rotmilan Windpark Deschka (Zodel) (Stand: 08.11.2022)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Avifauna Repowering im Windpark Deschka (Zodel) (Stand: 08.11.2022)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, betroffene Tierarten, Schutzgebiete, Bepflanzung, Eingriffsbilanzierung und Kompensation des Eingriffs, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Mensch:

  • Stellungnahme des Gesundheitsamtes des Landkreises Görlitz vom 11.10.2022
  • Stellungnahme der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen vom 07.10.2022
  • Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 11.10.2022
  • Umweltbericht in der Fassung vom 18.11.2022
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Schall, Schattenwurf, Immissionsschutz, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Kultur- und Sachgüter:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 18.11.2022
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zur archäologischen Relevanz des Vorhabens

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Zodel“ unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

 

Wiesner

Bürgermeister

Kontaktperson

Verwaltungsverband

Bauverwaltung

Straße der Freundschaft 1

02923 Kodersdorf

Tel.: 035825 / 70031 o. 70032

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