Der Gemeinderat der Gemeinde Neißeaue hat am 01.12.2022 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Zodel“ mit geändertem Geltungsbereich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 18.11.2022 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB freigegeben. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 18.11.2022 wurden ebenso gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich ca. 9 km nördlich von Görlitz im Außenbereich der Gemarkung Zodel, Deschka und Groß Krauscha – Gemeinde Neißeaue. Die Entfernung zu den Ortschaften beträgt nach Nordosten (Deschka) 1.284 m, nach Südosten (Zodel) 1.184 m und nach Südwesten (Neu Krauscha) 1.268 m. Nordwestlich befindet sich ein Waldgebiet. Die Fläche des Bebauungsplangebietes umfasst ca. 52,6 ha und schließt folgende Flurstücke ein:
Gemarkung Groß Krauscha Flur 2:
152 (Teilfläche), 163 (Teilfläche), 164 (Teilfläche) 168 (Teilfläche), 169 (Teilfläche), 170 (Teilfläche), 202 (Teilfläche), 203, 204, 205, 206 (Teilfläche), 207 (Teilfläche), 208 (Teilfläche), 211 (Teilfläche), 212, 213 und 214 (Teilfläche)
Gemarkung Zodel Flur 1:
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21/1 (Teilfläche), 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 (Teilfläche), 29, 30 (Teilfläche), 31 (Teilfläche), 33 (Teilfläche), 34 (Teilfläche), 35 (Teilfläche), 36 (Teilfläche), 52 (Teilfläche), 53 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 56 (Teilfläche), 62 (Teilfläche), 63 (Teilfläche), 64 (Teilfläche), 65/1 (Teilfläche), 72 (Teilfläche), 73, 74, 75 (Teilfläche), 82 (Teilfläche), 83, 84 und 85 (Teilfläche)
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Zodel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und der Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 18.11.2022, liegt zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom
16.01.2023 bis zum 16.02.2023
während folgender Zeiten
Montag 07.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 07.00 - 11.00 Uhr
im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf (Raum 304 – Bauamt) öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
Boden, Wasser:
Klima/Luft:
Landschaftsbild:
Flora & Fauna/Biotope/Schutzgebiete:
Mensch:
Kultur- und Sachgüter:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Zodel“ unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wiesner
Bürgermeister
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70031 o. 70032