Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/ Neiße haben am 07.09.2022 den Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ für das Gebiet des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Industriestraße“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit integriertem Umweltbericht, jeweils in der Planfassung vom 28.02.2022, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ für das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Groß Krauscha/ Kaltwasser“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit integriertem Umweltbericht, jeweils in der Planfassung vom 28.02.2022, liegt im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf (Raum 304 – Bauamt)
vom 08.10.2022 bis einschließlich zum 09.11.2022
während folgender Zeiten
Montag 07.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 07.00 - 11.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
Boden, Wasser:
Klima/Luft:
Landschaftsbild:
Flora & Fauna/Biotope/Schutzgebiete:
Mensch:
Kultur- und Sachgüter:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den geänderten Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Hänsch
Verbandsvorsitzender
Kodersdorf, 08.09.2022
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70031 o. 70032