Flächennutzungsplan Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße Öffentliche Auslegung

4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps / Neiße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.10.2022 bis 09.11.2022
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/ Neiße haben am 07.09.2022 den Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ für das Gebiet des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Industriestraße“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit integriertem Umweltbericht, jeweils in der Planfassung vom 28.02.2022, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ für das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Groß Krauscha/ Kaltwasser“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit integriertem Umweltbericht, jeweils in der Planfassung vom 28.02.2022, liegt im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf (Raum 304 – Bauamt)

vom 08.10.2022 bis einschließlich zum 09.11.2022

während folgender Zeiten

Montag              07.00 - 12.00 Uhr 

Dienstag            07.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch           07.00 - 12.00 Uhr 

Donnerstag       07.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag               07.00 - 11.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

Boden, Wasser:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 28.02.2022
  • Stellungnahmen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 13.12.2021, 22.11.2021 und 06.08.2020
  • Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 31.01.2021, 19.11.2021 und 18.08.2020
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten, Flächennutzung, Eingriffe durch Versiegelung, Hohlräume, Gewässer, Niederschlagswasserversickerung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Klima/Luft:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 28.02.2022
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Landschaftsbild: 

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 28.02.2022
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Flora & Fauna/Biotope/Schutzgebiete:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 28.02.2022
  • Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 31.01.2021, 19.11.2021 und 18.08.2020
  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Schutzgebiete, Waldflächen, betroffene Tierarten, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Mensch:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 28.02.2022
  • Stellungnahmen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 13.12.2021, 22.11.2021 und 06.08.2020
  • Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 31.01.2021, 19.11.2021 und 18.08.2020
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Immissionen und Emissionen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Kultur- und Sachgüter:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 28.02.2022
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 06.12.2021
  • Stellungnahme der Bauaufsicht – Denkmalschutz des Landkreises Görlitz vom 14.01.2022
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zur archäologischen Relevanz des Vorhabens

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den geänderten Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Hänsch                                                                                                                

Verbandsvorsitzender

 

Kodersdorf, 08.09.2022

Kontaktperson

Verwaltungsverband

Bauverwaltung

Straße der Freundschaft 1

02923 Kodersdorf

Tel.: 035825 / 70031 o. 70032

Gegenstände

Übersicht
  • Stellungnahme LfA
  • Stellungnahme Bauaufsicht
  • Stellungnahme LTV
  • Stellungnahmen Umweltamt
  • Stellungnahmen LfULG
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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