Verfahren Verwaltungsverband Diehsa

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Waldhufen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.05.2024 bis 06.06.2024
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1 Lärmkartierungsumfang 2022 der Gemeinde Waldhufen an den Teilabschnitten der BAB 4 und der B115

Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt seit 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. Daran anschließend sind in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Lärmminderung abzuwägen und gegebenenfalls festzulegen. Die §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz setzen die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung unter Einbindung der Öffentlichkeit um.

Die aktuelle Lärmkartierung wurde 2022 in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführt. Gemäß gesetzlicher Vorgabe sind Straßenzüge mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr kartierungspflichtig. Aufgrund einer umfassenden Änderung der zugrundeliegenden Berechnungsmethode sind die Lärmkartierungen der vergangenen Jahre mit den ermittelten Werten aus dem Jahre 2022 nicht mehr 1:1 vergleichbar. Berechnet wurde die Höhe der Geräuschbelastungen und die Zahl der damit betroffenen Menschen in den jeweiligen Pegelklasse. Aufgrund einer anderen statistischen Verteilung der Einwohner im Berechnungsmodell, hin zu den lautesten Fassaden, sind gegenüber der letzten Kartierung deutlich höhere Betroffenheiten festzustellen, selbst bei gleichbleibender Verkehrssituation.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Waldhufen wurden im Rahmen der Lärmkartierung die von einem Teilabschnitt der A 4 ausgehende Lärmbelastung untersucht:

Über die Ergebnisse der vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vorgenommenen Lärmkartierung 2022 (Lärmkarten und Betroffenenzahlen) können sich interessierte Anwohner im Internetauftritt des LfULG unter folgenden Links informieren:

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

Bitte beachten Sie dabei die auf der Website eingestellte „Hilfestellung zur Interpretation der Ergebnisse der Lärmkartierung“.

Des Weiteren können die Lärmkarten für die Gemeinde Waldhufen auf der Internetseite www.waldhufen.de  sowie unter http://www.buergerbeteiligungsachsen.de eingesehen werden.

Gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz steht nun die Gemeinde Waldhufen vor der Aufgabe, sich im Rahmen eines Lärmaktionsplans mit der vorhandenen und in der Lärmkartierung dargestellten Lärmsituation auseinanderzusetzen. Gegenstand der Lärmaktionsplanung sind ausschließlich verkehrliche Lärmbelastungen, auch über die im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßen hinaus, sofern relevante Konflikte bestehen.

Lärmaktionspläne dienen der wirksamen Verhinderung oder Minimierung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen und sind in Zuständigkeit der Gemeinden zu erstellen im Turnus von 5 Jahre gilt es, diese zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Waldhufen hat in seiner Sitzung am 17.04.2024 beschlossen die Ergebnisse aus der Lärmkartierung 2022 mit der Absicht der Gemeinde zur Erstellung der Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmen zur Kenntnis zunehmen und  die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022  durch öffentliche Auslegung der Lärmkarten und über die beabsichtigte Erstellung einer Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmen zu informieren.

Ausschlaggebend hierfür sind folgende Gründe:

  • Im Ergebnis der Lärmkartierung wurden im Einwirkbereich des kartierungspflichtigen Teilabschnittes der A 4 nur geringe Lärmbetroffenheiten oberhalb der Gesundheitsrelevanz festgestellt.
  • An der A 4 erfolgte eine Lärmvorsorge (Tunnel Königshainer Berge, Lärmschutzwand sowie Schallschutzfenster und/oder Lüftungseinrichtungen) beim abschnittsweisen Neubau gemäß 16. BImSchV, damit Ausschöpfung des rechtlichen Handlungsspielraums an der BAB. 
  • Die Gemeinde Waldhufen selbst hat keine Handlungsbefugnis für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen und der BAB 4, die sich aus der Festlegung in einem Lärmaktionsplan ergeben.

Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt die Gemeinde Waldhufen einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen zu erstellen.

Die betroffene lokale Öffentlichkeit ist am Verfahren der Lärmaktionsplanung aktiv zu beteiligen. Deshalb möchten wir Sie hiermit auffordern, Hinweise und Einwendungen zur Lärmaktionsplanung per Post, per E-Mail bauamtgemeinde@waldhufen.de oder persönlich zur Niederschrift vom 02.05.2024 bis zum 06.06.2024 in der Gemeindeverwaltung, Ullersdorfer Straße 1, 02906 Waldhufen zu den bekannten Öffnungszeiten anzubringen.

Nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unter Abwägung der eingegangenen Rückmeldungen die endgültige Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes im Gemeinderat.

Waldhufen, 18.04.2024

Brückner

Bürgermeister der Gemeinde Waldhufen

Kontaktperson

Gemeinde Waldhufen, Ullersdorfer Straße 1; 02906 Waldhufen

Bauamt; Frau Hübner

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