Bebauungsplan Stadt Trebsen Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 12 "Wohngebiet Am Bahnhof" OT Seelingstädt

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.03.2023 bis 06.04.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Beschluss des Stadtrates der Stadt Trebsen

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum

Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt

der Stadt Trebsen

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 28.02.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen mit Stand 08.11.2022 gemäß § 2 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 12 bestehen aus der Teil A Planzeichnung, Planzeichenerklärung und Teil B Textliche Begründung (Stand 08.11.2022) und folgenden Anhängen:

Anhang 1 – Luftbild

Anhang 2 – Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Anhang 3 – Pflanzempfehlung

Die Planunterlagen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 20.03.2023 bis 06.04.2023 im Rathaus Trebsen, Markt 13 während der Dienststunden

Montag           von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 19:00 Uhr

Mittwoch         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag    von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag            von 9:00 bis 12:00 Uhr

im Raum 21 (Bauamt) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.

Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet auf www.trebsen.de und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de  eingestellt.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 06.04.2023 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen zum Entwurf Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen können gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Information zum Datenschutz

Im Beteiligungsverfahren zur öffentlichen Auslegung Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen, gemäß § 2, 3 und 4 BauGB haben Sie die Möglichkeit zu den ausliegenden Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben.  Damit werden Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) im Rahmen des Bauleitverfahrens erfasst, gespeichert und verarbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen werden für die Abwägung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zusammengestellt und bewertet.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden Bestandteil der Verfahrensakte zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen und werden somit im Rahmen der Genehmigung an Dritte (Vorhabenträger und Planungsbüro im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages, LRA -Genehmigungsbehörde) weitergeleitet.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens (Verfahrensakte) auf Dauer archiviert und können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Sollten Sie mit dem Verfahrensweg nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform.

Bitte beachten Sie, dass wir anonyme Stellungnahmen in der Regel nicht berücksichtigen können.

                 

Trebsen, den 10.03.2023

Stefan Müller

Bürgermeister                                                 (Dienstsiegel)

Bekanntmachung

Beschluss des Stadtrates der Stadt Trebsen

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum

Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt

der Stadt Trebsen

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 28.02.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen mit Stand 08.11.2022 gemäß § 2 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 12 bestehen aus der Teil A Planzeichnung, Planzeichenerklärung und Teil B Textliche Begründung (Stand 08.11.2022) und folgenden Anhängen:

Anhang 1 – Luftbild

Anhang 2 – Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Anhang 3 – Pflanzempfehlung

Die Planunterlagen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 20.03.2023 bis 06.04.2023 im Rathaus Trebsen, Markt 13 während der Dienststunden

Montag           von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 19:00 Uhr

Mittwoch         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag    von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag            von 9:00 bis 12:00 Uhr

im Raum 21 (Bauamt) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.

Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet auf www.trebsen.de und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de  eingestellt.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 06.04.2023 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen zum Entwurf Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen können gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Information zum Datenschutz

Im Beteiligungsverfahren zur öffentlichen Auslegung Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen, gemäß § 2, 3 und 4 BauGB haben Sie die Möglichkeit zu den ausliegenden Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben.  Damit werden Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) im Rahmen des Bauleitverfahrens erfasst, gespeichert und verarbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen werden für die Abwägung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zusammengestellt und bewertet.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden Bestandteil der Verfahrensakte zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen und werden somit im Rahmen der Genehmigung an Dritte (Vorhabenträger und Planungsbüro im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages, LRA -Genehmigungsbehörde) weitergeleitet.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens (Verfahrensakte) auf Dauer archiviert und können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Sollten Sie mit dem Verfahrensweg nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform.

Bitte beachten Sie, dass wir anonyme Stellungnahmen in der Regel nicht berücksichtigen können.

                 

Trebsen, den 10.03.2023

Stefan Müller

Bürgermeister                                                 (Dienstsiegel)

Bekanntmachung

Beschluss des Stadtrates der Stadt Trebsen

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum

Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt

der Stadt Trebsen

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 28.02.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen mit Stand 08.11.2022 gemäß § 2 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 12 bestehen aus der Teil A Planzeichnung, Planzeichenerklärung und Teil B Textliche Begründung (Stand 08.11.2022) und folgenden Anhängen:

Anhang 1 – Luftbild

Anhang 2 – Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Anhang 3 – Pflanzempfehlung

Die Planunterlagen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 20.03.2023 bis 06.04.2023 im Rathaus Trebsen, Markt 13 während der Dienststunden

Montag           von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 19:00 Uhr

Mittwoch         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag    von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag            von 9:00 bis 12:00 Uhr

im Raum 21 (Bauamt) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.

Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet auf www.trebsen.de und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de  eingestellt.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 06.04.2023 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen zum Entwurf Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen können gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Information zum Datenschutz

Im Beteiligungsverfahren zur öffentlichen Auslegung Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen, gemäß § 2, 3 und 4 BauGB haben Sie die Möglichkeit zu den ausliegenden Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben.  Damit werden Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) im Rahmen des Bauleitverfahrens erfasst, gespeichert und verarbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen werden für die Abwägung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zusammengestellt und bewertet.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden Bestandteil der Verfahrensakte zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen und werden somit im Rahmen der Genehmigung an Dritte (Vorhabenträger und Planungsbüro im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages, LRA -Genehmigungsbehörde) weitergeleitet.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens (Verfahrensakte) auf Dauer archiviert und können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Sollten Sie mit dem Verfahrensweg nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform.

Bitte beachten Sie, dass wir anonyme Stellungnahmen in der Regel nicht berücksichtigen können.

                 

Trebsen, den 10.03.2023

Stefan Müller

Bürgermeister                                                 (Dienstsiegel)

Bekanntmachung

Beschluss des Stadtrates der Stadt Trebsen

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum

Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt

der Stadt Trebsen

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 28.02.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen mit Stand 08.11.2022 gemäß § 2 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 12 bestehen aus der Teil A Planzeichnung, Planzeichenerklärung und Teil B Textliche Begründung (Stand 08.11.2022) und folgenden Anhängen:

Anhang 1 – Luftbild

Anhang 2 – Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Anhang 3 – Pflanzempfehlung

Die Planunterlagen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 20.03.2023 bis 06.04.2023 im Rathaus Trebsen, Markt 13 während der Dienststunden

Montag           von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 19:00 Uhr

Mittwoch         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag    von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag            von 9:00 bis 12:00 Uhr

im Raum 21 (Bauamt) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.

Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet auf www.trebsen.de und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de  eingestellt.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 06.04.2023 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen zum Entwurf Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen können gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Information zum Datenschutz

Im Beteiligungsverfahren zur öffentlichen Auslegung Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen, gemäß § 2, 3 und 4 BauGB haben Sie die Möglichkeit zu den ausliegenden Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben.  Damit werden Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) im Rahmen des Bauleitverfahrens erfasst, gespeichert und verarbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen werden für die Abwägung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zusammengestellt und bewertet.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden Bestandteil der Verfahrensakte zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen und werden somit im Rahmen der Genehmigung an Dritte (Vorhabenträger und Planungsbüro im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages, LRA -Genehmigungsbehörde) weitergeleitet.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens (Verfahrensakte) auf Dauer archiviert und können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Sollten Sie mit dem Verfahrensweg nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform.

Bitte beachten Sie, dass wir anonyme Stellungnahmen in der Regel nicht berücksichtigen können.

                 

Trebsen, den 10.03.2023

Stefan Müller

Bürgermeister                                                 (Dienstsiegel)

Bekanntmachung

Beschluss des Stadtrates der Stadt Trebsen

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum

Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt

der Stadt Trebsen

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 28.02.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen mit Stand 08.11.2022 gemäß § 2 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 12 bestehen aus der Teil A Planzeichnung, Planzeichenerklärung und Teil B Textliche Begründung (Stand 08.11.2022) und folgenden Anhängen:

Anhang 1 – Luftbild

Anhang 2 – Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Anhang 3 – Pflanzempfehlung

Die Planunterlagen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 20.03.2023 bis 06.04.2023 im Rathaus Trebsen, Markt 13 während der Dienststunden

Montag           von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 19:00 Uhr

Mittwoch         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag    von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag            von 9:00 bis 12:00 Uhr

im Raum 21 (Bauamt) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.

Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet auf www.trebsen.de und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de  eingestellt.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 06.04.2023 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen zum Entwurf Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen können gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Information zum Datenschutz

Im Beteiligungsverfahren zur öffentlichen Auslegung Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen, gemäß § 2, 3 und 4 BauGB haben Sie die Möglichkeit zu den ausliegenden Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben.  Damit werden Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) im Rahmen des Bauleitverfahrens erfasst, gespeichert und verarbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen werden für die Abwägung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zusammengestellt und bewertet.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden Bestandteil der Verfahrensakte zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen und werden somit im Rahmen der Genehmigung an Dritte (Vorhabenträger und Planungsbüro im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages, LRA -Genehmigungsbehörde) weitergeleitet.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens (Verfahrensakte) auf Dauer archiviert und können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Sollten Sie mit dem Verfahrensweg nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform.

Bitte beachten Sie, dass wir anonyme Stellungnahmen in der Regel nicht berücksichtigen können.

                 

Trebsen, den 10.03.2023

Stefan Müller

Bürgermeister                                                 (Dienstsiegel)

Kontaktperson

Herr Steffen Wahle
Telefon: 034383 604-24
E-Mail: wahle@trebsen.de

Datenschutzerklärung

Information zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren

Im Folgenden informieren wir Sie gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie §§ 11, 12 des Sächsischen Datenschutz-Umsetzungsgesetzes (SächsDSUG) über Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Verfahrens zur 1.Änderung des Flächennutzungsplanes und über die Ihnen zustehenden Rechte.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen

1. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher

Verantwortlicher für die nachfolgend beschriebene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

Stadtverwaltung Trebsen, vertreten durch den Bürgermeister,
Markt 13

04687 Trebsen

Telefon: 034383-6040

E-Mail: info@trebsen.de

(nachfolgend „wir“).

2. Datenschutzbeauftragter

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per E-Mail an datenschutz@beratungsraum.de oder postalisch unter Beratungsraum – Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH, Petersstraße 50, 04109 Leipzig.

3. Datenverarbeitungen, Zwecke und Rechtsgrundlage

Sie haben die Möglichkeit, zu den ausliegenden Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben. Hierbei verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihren Namen, Ihre Anschrift, ggf. weitere Kontaktdaten, den Inhalt Ihrer Stellungnahme sowie ggf. Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind und einen Bezug zu Ihrem Grundstück und damit auch zu Ihnen aufweisen. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen unserer Planungshoheit zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens Verfahrens zur 1.Änderung des Flächennutzungsplanes. Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§§ 1 Abs. 3, Abs. 6 und Abs. 7, 1a, 2 Abs. 3 und Abs. 4, 214 Abs. 3 BauGB). Insofern wird Ihre eingegangene Stellungnahme für die Abwägung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zusammengestellt und bewertet. Ihre Anschrift verarbeiten wir, um die Einwendung zu prüfen und der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB nachzukommen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit e, Abs. 2 und 3 DSGVO, § 3 Abs. 1 SächsDSUG i.V.m. den Vorschriften des BauGB.

Sofern Sie uns die Daten nicht bereitstellen, können Ihre Beteiligung an dem Bauleitplanverfahren und die Berücksichtigung Ihrer Belange im Rahmen der Abwägung nicht gewährleistet werden.

4. Quellen

Die Daten können aus folgenden Quellen stammen:

  • von Ihnen,
  • von uns, d.h. durch uns generiert,
  • von Dritten oder Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4c BauGB).

5. Empfänger

Personenbezogene Daten werden, soweit erforderlich, folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung,
  • Dritten, insb. Planungsbüros, die in die Durchführung des Verfahrens gemäß § 4b Satz 1 BauGB eingebunden sind,
  • ggf. anderen Behörden, insb. der Genehmigungsbehörde,
  • ggf. Gerichten und den an gerichtlichen Verfahren Beteiligten.

6. Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten werden archiviert und so lange gespeichert, wie dies – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen – für die Aufgabenerfüllung und darüber hinaus zur Gewährleistung von Rechtsschutz im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erforderlich ist.

7. Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten mit Bezug zu Ihnen verarbeitet, steht Ihnen gemäß der DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit der Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung zu.

Da wir Ihre personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 2 und 3 DSGVO, § 3 Abs. 1 SächsDSUG i.V.m. den Vorschriften des BauGB), können Sie der Verarbeitung widersprechen.

Zur Geltendmachung Ihres Rechts auf Widerspruch und der anderen Betroffenenrechte genügt eine Mitteilung in Textform an uns (siehe die Kontaktdaten unter Ziff. 1).

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Stellungnahme in anonymisierter Form in der Regel nicht berücksichtigen können.

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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