Bebauungsplan Stadt Trebsen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 11 "Schwarzer Weg" Stadt Trebsen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.11.2022 bis 21.12.2022
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

Beschluss des Stadtrates der Stadt Trebsen

über die frühzeitige öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 11 - „Schwarzer Weg“ der Stadt Trebsen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat mit Beschluss (SR/../2022) vom 01.11.2022 den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 11  - „Schwarzer Weg“ der Stadt Trebsen in der Fassung vom Juni 2022 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs.1 BauGB zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst circa 4 ha große Areal soll zu einem Wohnstandort mit ca. 50

Wohneinheiten (Grundstücksgrößen zwischen 500 – 1.000 m²) und ggfs. ergänzendem Gewerbe entwickelt werden. Der Bebauungsplan soll unter Beachtung der angrenzenden Nutzungen (Wohnen, Tierhaltung, Schießstand) das Plangebiet hinsichtlich der geplanten Nutzungsarten und der Grünraumausstattung so gliedern, dass Nutzungskonflikte möglichst minimiert werden. Die bestehenden baulichen Anlagen und Flächenversiegelungen sollen - wenn möglich – einer zweckmäßigen Weiterverwendung zugeführt oder zurückgebaut werden.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 11  - „Schwarzer Weg“ der Stadt Trebsen, bestehend aus der

  • Planzeichnung mit der Planzeichenerklärung und textlichen Festsetzungen
  • Begründung

liegt in der Zeit vom 21.11.2022 bis zum 21.12.2022 im Rathaus Trebsen, Markt 13 während der Dienststunden

  • Montags                von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstags             von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 19.00 Uhr
  • Mittwochs             von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 15.00 Uhr
  • Donnerstag          von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitags                von 9.00 bis 12.00 Uhr

im Raum 21 (Bauamt) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage der Stadt Trebsen möglich (www.trebsen.de) sowie dem zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt und darüber zugänglich gemacht. (§ 4 a Abs. 4 BauGB)

Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum 21.12.2022 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Die Mitteilung kann auch elektronisch an die E-Mail-Adresse info@trebsen.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zum Vorentwurf können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Trebsen, 11.11.2022

Kontaktperson

Herr Steffen Wahle
Telefon: 034383 604-24
 

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Information zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren

Stand: 09.09.2022

Im Folgenden informieren wir Sie gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie §§ 11, 12 des Sächsischen Datenschutz-Umsetzungsgesetzes (SächsDSUG) über Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Verfahrens zur 1.Änderung des Flächennutzungsplanes und über die Ihnen zustehenden Rechte.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen

1. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher

Verantwortlicher für die nachfolgend beschriebene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

Stadtverwaltung Trebsen, vertreten durch den Bürgermeister,
Markt 13

04687 Trebsen

Telefon: 034383-6040

E-Mail: info@trebsen.de

(nachfolgend „wir“).

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Sie haben die Möglichkeit, zu den ausliegenden Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben. Hierbei verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihren Namen, Ihre Anschrift, ggf. weitere Kontaktdaten, den Inhalt Ihrer Stellungnahme sowie ggf. Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind und einen Bezug zu Ihrem Grundstück und damit auch zu Ihnen aufweisen. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen unserer Planungshoheit zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens Verfahrens zur 1.Änderung des Flächennutzungsplanes. Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§§ 1 Abs. 3, Abs. 6 und Abs. 7, 1a, 2 Abs. 3 und Abs. 4, 214 Abs. 3 BauGB). Insofern wird Ihre eingegangene Stellungnahme für die Abwägung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zusammengestellt und bewertet. Ihre Anschrift verarbeiten wir, um die Einwendung zu prüfen und der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB nachzukommen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit e, Abs. 2 und 3 DSGVO, § 3 Abs. 1 SächsDSUG i.V.m. den Vorschriften des BauGB.

Sofern Sie uns die Daten nicht bereitstellen, können Ihre Beteiligung an dem Bauleitplanverfahren und die Berücksichtigung Ihrer Belange im Rahmen der Abwägung nicht gewährleistet werden.

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  • von Ihnen,
  • von uns, d.h. durch uns generiert,
  • von Dritten oder Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4c BauGB).

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  • Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung,
  • Dritten, insb. Planungsbüros, die in die Durchführung des Verfahrens gemäß § 4b Satz 1 BauGB eingebunden sind,
  • ggf. anderen Behörden, insb. der Genehmigungsbehörde,
  • ggf. Gerichten und den an gerichtlichen Verfahren Beteiligten.

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Die personenbezogenen Daten werden archiviert und so lange gespeichert, wie dies – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen – für die Aufgabenerfüllung und darüber hinaus zur Gewährleistung von Rechtsschutz im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erforderlich ist.

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Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Stellungnahme in anonymisierter Form in der Regel nicht berücksichtigen können.

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