Bebauungsplan Stadt Trebsen Beschluss

Bebauungsplan Nr. 9 "Sondergebiet Papierherstellung"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 17.10.2022 bis 16.10.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung

über den Bebauungsplan Nr. 9

„Sondergebiet Papierherstellung An der Pauschwitzer Straße“

der Stadt Trebsen

Der Stadtrat der Stadt Trebsen hat in der Sitzung am 29.03.2022 die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 9 - „Sondergebiet Papierherstellung An der Pauschwitzer Straße“ der Stadt Trebsen (Beschluss SR/14/2022) als Satzung beschlossen.

Die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 9 - „Sondergebiet Papierherstellung An der Pauschwitzer Straße“ der Stadt Trebsen tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die vorgenannte Satzung incl. Planzeichnung, Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB kann in der Stadtverwaltung Trebsen, Markt 13 in 04687 Trebsen, im Bauamt, Zimmer 21 während den Sprechzeiten auf Dauer von Jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird entsprechend § 215 Abs.2 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichnete Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
  3. nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler und
  4. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Trebsen unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht werden. Gleiches gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Trebsen den 14.10.2022

Stefan Müller

Bürgermeister                                                 (Dienstsiegel)

Kontaktperson

Herr Steffen Wahle
Leiter Bauamt

Telefon: 034383 604-24
 

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Information zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren

Stand: 09.09.2022

Im Folgenden informieren wir Sie gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie §§ 11, 12 des Sächsischen Datenschutz-Umsetzungsgesetzes (SächsDSUG) über Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Verfahrens zur 1.Änderung des Flächennutzungsplanes und über die Ihnen zustehenden Rechte.

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Verantwortlicher für die nachfolgend beschriebene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

Stadtverwaltung Trebsen, vertreten durch den Bürgermeister,
Markt 13

04687 Trebsen

Telefon: 034383-6040

E-Mail: info@trebsen.de

(nachfolgend „wir“).

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per E-Mail an datenschutz@beratungsraum.de oder postalisch unter Beratungsraum – Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH, Petersstraße 50, 04109 Leipzig.

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Sofern Sie uns die Daten nicht bereitstellen, können Ihre Beteiligung an dem Bauleitplanverfahren und die Berücksichtigung Ihrer Belange im Rahmen der Abwägung nicht gewährleistet werden.

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  • Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung,
  • Dritten, insb. Planungsbüros, die in die Durchführung des Verfahrens gemäß § 4b Satz 1 BauGB eingebunden sind,
  • ggf. anderen Behörden, insb. der Genehmigungsbehörde,
  • ggf. Gerichten und den an gerichtlichen Verfahren Beteiligten.

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Die personenbezogenen Daten werden archiviert und so lange gespeichert, wie dies – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen – für die Aufgabenerfüllung und darüber hinaus zur Gewährleistung von Rechtsschutz im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erforderlich ist.

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Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Stellungnahme in anonymisierter Form in der Regel nicht berücksichtigen können.

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

Gegenstände

Übersicht
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Bestandsplan zum Grünordnungsplan
  • Grünordnungsplan
  • Satzung

Informationen

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