Bebauungsplan Stadt Trebsen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 12 "Wohngebiet Am Bahnhof" OT Seelingstädt

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.06.2022 bis 18.07.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung

Beschluss des Stadtrates der Stadt Trebsen

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum

Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt

der Stadt Trebsen

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat mit Beschluss (SR/24/2022) vom 24.05.2022 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen mit Stand 11.04.2022 gemäß § 2 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 12 bestehen aus der Teil A Planzeichnung, Planzeichenerklärung und Teil B Textliche Begründung (Stand 11.04.2022) und folgenden Anhängen:

Anhang 1 – Luftbild

Anhang 2 – Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Anhang 3 – Pflanzempfehlung

Die Planunterlagen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 18.06.2022 bis 18.07.2022 im Rathaus Trebsen, Markt 13 während der Dienststunden

Montag           von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 19:00 Uhr

Mittwoch         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag    von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag            von 9:00 bis 12:00 Uhr

im Raum 21 (Bauamt) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.

Es wird darauf verwiesen, dass zwecks Einsichtnahme zu Zeiten an denen die Zugangsmöglichkeiten pandemiebedingt beschränkt sein können, telefonisch unter 034383/60424 Termine vereinbart werden können. Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet auf www.trebsen.de und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de  eingestellt.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 18.07.2022 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen zum Entwurf Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen können gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Information zum Datenschutz

Im Beteiligungsverfahren zur öffentlichen Auslegung Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen, gemäß § 2, 3 und 4 BauGB haben Sie die Möglichkeit zu den ausliegenden Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben.  Damit werden Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) im Rahmen des Bauleitverfahrens erfasst, gespeichert und verarbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen werden für die Abwägung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zusammengestellt und bewertet.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden Bestandteil der Verfahrensakte zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen und werden somit im Rahmen der Genehmigung an Dritte (LRA -Genehmigungsbehörde) weitergeleitet.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens (Verfahrensakte) auf Dauer archiviert und können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Sollten Sie mit dem Verfahrensweg nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Möchten Sie vom Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform.

Bitte beachten Sie, dass wir anonyme Stellungnahmen in der Regel nicht berücksichtigen können.

                 

Trebsen, den 10.06.2022

Stefan Müller

Bürgermeister                                                 (Dienstsiegel)

Kontaktperson

Herr Steffen Wahle
Telefon: 034383 604-24
E-Mail: wahle@trebsen.de

Datenschutzerklärung

Information zum Datenschutz

Im Beteiligungsverfahren zur öffentlichen Auslegung Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen, gemäß § 2, 3 und 4 BauGB haben Sie die Möglichkeit zu den ausliegenden Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben.  Damit werden Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) im Rahmen des Bauleitverfahrens erfasst, gespeichert und verarbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen werden für die Abwägung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zusammengestellt und bewertet.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden Bestandteil der Verfahrensakte zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen und werden somit im Rahmen der Genehmigung an Dritte (LRA -Genehmigungsbehörde) weitergeleitet.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens (Verfahrensakte) auf Dauer archiviert und können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Sollten Sie mit dem Verfahrensweg nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Möchten Sie vom Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform.

Bitte beachten Sie, dass wir anonyme Stellungnahmen in der Regel nicht berücksichtigen können.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.