Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 – „Wohnungsbau Wednig“ der Stadt Trebsen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Trebsen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2018 mit Beschluss (SR/11/2/18) die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 – „Wohnungsbau Wednig“ der Stadt Trebsen in der Fassung vom 10.01.2018, bestehend aus der Planzeichnungen und der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage bestimmt.
Der Entwurf zur 2. Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 – „Wohnungsbau Wednig“ der Stadt Trebsen liegt in der Zeit vom 26.03.2018 bis zum 30.04.2018 im Rathaus Trebsen, Markt 13 während der Dienststunden
Montags von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstags von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 19:00 Uhr
Mittwochs von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr
im Raum 21 (Bauamt) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet auf der Seite der Stadt Trebsen unter www.trebsen.de und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Stadtverwaltung Trebsen
Markt 13
04687 Trebsen
Marika Haupt
Leiterin Bauamt