Bebauungsplan Stadt Taucha Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 68 „Bauhof Taucha“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 17.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Der Stadtrat der Stadt Taucha hat am 29.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 68 „Bauhof Taucha“ einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wurde die Änderung des Geltungsbereiches vom Stadtrat zugestimmt.

Das Plangebiet umfasst auf einer 0,4 ha großen Fläche Teile des bestehenden Bauhofs der Stadt Taucha, welcher sich innerhalb des Siedlungsbereichs der Stadt Taucha, südlich des Stadtzentrums befindet.

Die Stadt beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Bauhof Taucha“ im Rahmen der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“ die Komplettsanierung des Bauhofs in Verbindung mit einer zukunftsfähigen Neustrukturierung des Geländes und der Errichtung eines neuen Verwaltungs- und Sozialgebäudes auf dem jetzigen Parkplatz.

Die Funktionalität und eine weiterhin selbsttragende, positive Entwicklung der Stadt Taucha hängen maßgeblich von der Neugestaltung, Qualifizierung und Anpassung der öffentlichen Einrichtungen, der Gebäudesubstanz insgesamt, des öffentlichen Raumes sowie einer aktiven Stadtgesellschaft ab. Mit der schrittweisen Anpassung der Infrastruktureinrichtungen soll die Versorgungsqualität auch für die Zukunft sichergestellt werden. Durch das Planungsvorhaben wird die Modernisierung und bedarfsgerechte Ausstattung der städtischen Infrastruktur angestrebt. Mit seinen fast 20 Beschäftigten herrscht besonders morgens und zum Nachmittag ein reger Betrieb auf dem verhältnismäßig kleinen Gelände. Die Arbeit ist derzeit aufgrund der Limitierungen nur per Schichtsystem organisierbar.

Der Bebauungsplan wird dementsprechend mit dem Ziel aufgestellt, das erweiterte Areal des Bauhofs als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Bauhof auszuweisen und ein Maß der baulichen Nutzung festzusetzen, welches die erforderliche Neuordnung des Geländes und die benötigten baulichen Anlagen und die für deren Betrieb erforderlichen Nebenanlagen zulässt.

Der vorliegende Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB, abgesehen.

Informationen zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen:

Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans Nr. 68 mit Textfestsetzungen sowie die Begründung vom Februar 2024 werden

vom 15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024

im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha,

vor dem Zimmer 303 während der Dienstzeiten

Mo./Do. 9.00-12.00 u. 13.00 -17.00 Uhr,

Di. 9.00-12.00 u. 13.00 -18.00 Uhr,

Fr. 9.00-12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar:

www.taucha.de -> Rathaus -> Bauwesen -> Bauleitplanung

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den o. g. Inhalten vom Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauleitplanung@taucha.de

oder schriftlich an

Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha.

Nach § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Tobias Meier

Bürgermeister

Kontaktperson

Rosica Komitova

SG Bauleitplanung

043298/70 113

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Bebauungsplan
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Geotechnisches Gutachten

Informationen

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