Bebauungsplan Stadt Stollberg/Erzgeb. Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Stollberg „Wohnen am Schloss“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.06.2018 bis 06.07.2018
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Planzeichnung

Bekanntmachung  der Stadt Stollberg

über die öffentliche Auslage des

Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Stollberg „Wohnen am Schloss“

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2018 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Stollberg „Wohnen am Schloss“ mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom März 2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Plangebiet umfasst umfasst die Flächen um das Areal der Stollberger Stalburg. Angrenzend an das Plangebiet befindet sich überwiegend Wohnbebauung. Das Gebiet grenzt im Norden an die Mauer der Stahlburg und an den dazugehörigen Besucherparkplatz, im Osten an die Wohnbebauung der Zwönitzer Straße, im Süden an die Wohnbebauung des Gartenstadtweges und im Westen an die Wohnbebauung auf der Heinrich-Heine-Straße. Folgende Flurstücke der Gemarkung Stollberg beinhaltet der Geltungsbereich des Plangebietes:

Vollständig: 1610, 1594; Teilweise: 1595;1596/3; 1609 und 1588/ 2

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu diesem Bauleitplanverfahren erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslage.

Der vom Stollberger Stadtrat am 23.04.2018 gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Stollberg „Wohnen am Schloss“ mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom März 2018 liegt in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212, 09366 Stollberg vom

04. Juni 2018 bis einschließlich 06. Juli 2018

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während folgender Zeiten:

Montag           8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag         8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch         8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag            8:30 Uhr bis 12:00 Uhr                     

die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie über die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes „Wohnen am Schloss“ zu informieren und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die vollständgen Planunterlagen können auf der Internetseite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.              

Stollberg, den 26.05.2018                              Siegel                                     M. Schmidt

                                                                                                                      Oberbürgermeister    

Kontaktperson

Stadtverwaltung Stollberg
Hauptmarkt 1
09366 Stollberg
  
Telefon: +49 37296 94-0
Fax: +49 37296 2437
E-Mail: a.baumann@stollberg-erzgebirge.de

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