Bebauungsplan Stadt Wolkenstein Öffentliche Auslegung

Entwurf zum B-Plan Gewerbegebiet "Straßenmeisterei an der Heinzebank" der Stadt Wolkenstein i. d. F. vom 28.11.2022

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.02.2023 bis 10.03.2023
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wolkenstein

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der Heinzebank“ in der Fassung vom 28.11.2022 in der Stadt Wolkenstein gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 mit Beschluss Nr. 54/2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der Heinzebank“ in der Fassung vom 28.11.2022 mit Begründung, Anlage I und II sowie Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

In der Zeit vom 01.02.2023 – 10.03.2023 wird der Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der Heinzebank“ in der Fassung vom 28.11.2022 mit Begründung, Anlage I u. II sowie Umweltbericht in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

            Montag             09:00 - 12:00 Uhr

            Dienstag           09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

            Mittwoch           09:00 - 12:00 Uhr

            Donnerstag       09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

            Freitag              09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgüter allgemein

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 11.10.2022 (stehen grundsätzlich Belange der Raumordnung stehen nicht entgegen; weiterführende Hinweise zur Alternativenprüfung, zur Art der baulichen Nutzung und zum Thema vorhabenbezogener Bebauungsplan)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 06.10.2022 (Vorhaben von übergeordnetem öffentlichem Interesse; weiterführende Hinweise zur Alternativenprüfung, Bedarfs-ermittlung, zur Art der baulichen Nutzung und zum Thema vorhabenbezogener Bebauungsplan; kartografische Festlegungen im Regionalplan und im Entwurf des Regionalplanes werden nicht beeinträchtigt, Präzisierung in Begründung erforderlich)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Baurecht: Zustimmung aus bauplanungsrechtlicher Sicht unter Beachtung allgemeiner redaktioneller Hinweise)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Flurneuordnung: keine Einwände) 

Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Abfallrecht / Altlasten / Bodenschutz: Hinweise aus der Stellungnahme vom 08.03.2022 (AZ: 614.521-22(42)-30010(vl)) wurden eingearbeitet; weitere Anmerkungen bestehen nicht)
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 05.10.2022 (Bergbauberechtigung: Vorhaben liegt im Erlaubnisfeld „Erzgebirge“, Auswirkungen sind nicht zu erwarten; Altbergbau / Hohlraumgebiete: Vorhaben liegt im alten Bergbaugebiet; keine stillgelegten bergbaulichen An-lagen bekannt; nichtrisskundige Grubenbaue in Tagesoberflächennähe sind nicht auszuschließen;  alle Baugruben sollten auf Spuren des Bergbaus überprüft werden; evtl. angetroffene Spuren sind gemäß § 4 der Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Kenntnis zu setzen; behördliche Mitteilungen werden nunmehr nach § 7 SächsHohlrVO erarbeitet)
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 20.10.2022 (keine Bedenken; Berücksichtigung geologische Hinweise; Anforderungen zum Radonschutz angemessen beachtet)

Schutzgut Klima und Luft

  • keine Stellungnahme diesbezüglich eingegangen

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 06.10.2022 (festgesetzte externe Ausgleichsmaßnahme ist mit regionalplanerischen Festlegungen vereinbar)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Forst: keine Berührung forstrechtlicher Belange; im Osten angrenzendes Flurstück 613/14 Gemarkung Hilmersdorf ist Bestandteil Forstbaumschule Heinzebank; Fläche unterliegt einer landwirtschaftlichen Nutzung für die perspektivisch eine Baumschulnutzung vorgesehen ist, somit keine Anwendung der Regelungen zum Waldabstand, da Baumschulkulturen kein Wald i. S. d. § 2 SächsWaldG)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Naturschutz: keine dem Naturschutzrecht unterliegenden Schutzgebiete oder bekannte gesetzlich geschützte Biotope betroffen; vorgeschlagene naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme ist grundsätzlich geeignet u. zielführend, um die beeinträchtigen Funktionen des Naturhaushaltes zu kompensieren; Ergänzung Zeitpunkt zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahme; Ausführungen und Schluss-folgerungen zum Artenschutz sind umfassend und nachvollziehbar, kein Änderungs- und Ergänzungsbedarf erforderlich; Ergänzung des Fällverbotes innerhalb der Vegetationszeit)
  • Stellungnahme / E-Mail Staatsbetrieb Sachsenforst vom 10.10.2022 (keine Belange betroffen)

Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 11.10.2022 (Hinweise zur unmittelbaren Nähe des Trinkwasserschutzgebietes Neuzehnhain I u. II sowie des Heilquellenschutzgebietes Heilquelle Warmbad mit geringer Überlagerung im südwestlichen Teil)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 06.10.2022 (Hinweis, dass südlicher Teil des Geltungsbereiches in der Schutzzone B des festgesetzten Heilquellenschutz-gebietes Heilquelle Warmbad liegt; Ergänzung / Fortschreibung in Begründung mit Umweltbericht und Planzeichnung erforderlich)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Siedlungswasserwirtschaft - Lage im Trinkwasser- bzw. Heilquellenschutzgebiet): Hinweise, dass südlicher Teil des räumlichen Geltungsbereiches in der Heilwasserschutzzone in der Schutzzone III und Schutzzone B liegt, Ergänzung in Planzeichnung erforderlich; Beachtung und Einhaltung der entsprechenden Schutzgebietsverordnung)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Siedlungswasserwirtschaft -Abwasserentsorgung: Hinweis, dass Schmutzwasserentsorgung mit dem zuständigen Abwasser-zweckverband „Wolkenstein/Warmbad“ vertraglich zu regeln ist; vorzugsweise Anschluss an den Sammler des AZV)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Siedlungswasserwirtschaft - Oberflächenwasser: Hinweis, dass Voranfrage / Entwurf zur Entwässerung vorliegt; Entwurf Entwässerung ist im Bezug zu wassergefährdenden Stoffen zu überarbeiten und die Einleitung in den Hilmersdorfer Bach auszuschließen, ggf. Abscheide- oder Filteranlagen vorhalten; bzgl. Lagerung und Abfüllung von Streusalz sind die Anforderungen nach § 26 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einzuhalten.)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Wasserbau: keine Einwände)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Gesundheitsdienst: unter Voraussetzung einer gesicherten, qualitätsgerechten und dem Stand der Technik entsprechenden Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung bestehen keine Einwände; Hinweise zur Berührung Heilquellenschutzgebietes Heilquelle Warmbad mit der Schutzzone III und Schutzzone B mit Ausschluss von Negativbeeinträchtigungen; Hinweis zur Nähe des Trinkwasserschutzgebietes Neuzehnhain I u. II mit Ausschluss von Negativbeeinträchtigungen)
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 20.10.2022 (Hinweise zur Berührung Heilquellenschutzgebietes Heilquelle Warmbad mit der Schutzzone III und Schutzzone B; Empfehlung zur Kontaktaufnahme mit der unteren Wasserbehörde.)

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Immissionsschutz: keine Einwände oder Bedenken; Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen und Berechnungen sind als plausibel anzusehen; Vorhaben erfüllt damit Anforderungen des § 50 Bundes-Immissions-schutzgesetz)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Brandschutz: Bestätigung der beschriebenen Löschwasserversorgung; Standort neuer Hydrant ist mit örtlicher Feuerwehr abzustimmen; Herstellung Befahrung zu Gebäuden und Löschwasserentnahmestellen gemäß DIN 14090)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Gesundheitsdienst: mit Verweis auf Schallimmissionsprognose sind die Kriterien der TA-Lärm und somit die Voraus-setzungen für gesundes Wohnen erfüllt; Verweis auf Beachtung Hinweise zum Radonschutz und zum Umgang mit kontaminiertem Boden im Zuge der Erschließung)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Senioren- und Behindertenbeauftragte: Belange werden nicht berührt; der öffentliche Raum ist nach gesetzlichen Regelungen barrierefrei zu gestalten.)
  • Stellungnahme Polizeidirektion Chemnitz vom 17.10.2022 (Errichtung der Bushaltestelle am Fahrbahnrand wird aus Sicherheitsgründen nicht zugestimmt; Hinweis auf Anpassung der Unterlagen im weiteren Planungsfortschritt)

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Denkmalschutz: grundsätzlich keine Einwände; Vorhaben liegt im archäologischen Relevanzbereich D-88110-02 - Einzelsiedlung 16.Jhd.; im Zuge von Erdarbeiten Einhaltung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigungspflicht nach § 14 SächsDSchG)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 18.10.2022 (Referat Landwirtschaft: keine Einwände, wird durch das Vorhaben landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen, sind die gegebenen Hinweise zur Abstimmung mit Eigentümer / Nutzer, zur Wiederherstellung Urzustand nach Umsetzung Maßnahme, keine Lagerung von Baustoffe u. zu Transportwegen  zu beachten.)
  • Stellungnahme / E-Mail des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 13.10.2022 (keine Einwände gegen Vorhaben und geplante Kompensationsmaßnahme)
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 29.09.2022 (Hinweise zur Aufnahme von Auflagen, Gründen und Hinweisen in die Unterlagen; Anzeige des exakten Baubeginns mindestens drei Wochen vorher; Vorhaben liegt im archäologischen Relevanzbereich D-88110-02 nach § 2 SächsDSchG, Bauverzögerungen sind auszuschließen; es besteht gemäß § 14 SächsDSchG (Genehmigungspflicht)

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der Heinzebank“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein) abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@stadt-wolkenstein.de übermittelt werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet unter eingestellt:

www.stadt-wolkenstein.de

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Straßenmeisterei an der Heinzebank“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Wolkenstein deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Wolfram Liebing

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Voigt, Bauamtsleiter, Tel.-Nr. 037369/ 131-32

Frau Ufer, Sachbearbeiterin Bauamt, Tel.-Nr. 037369/ 131-36

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Anlage I_Wirtschaftlichkeitsuntersuchung_12-2018
  • Anlage II_Gutachten_Schallschutz_G22-4687_01
  • Deckblatt
  • Bekanntmachung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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