Bebauungsplan Stadt Wolkenstein Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf B-Plan "Sondergebiet Caravanplatz" in Wolkenstein, OT Warmbad, in der Fassung vom 15.07.2022

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.09.2022 bis 04.11.2022
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

der Stadt Wolkenstein

Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Caravanplatz“ in der Fassung vom 15.07.2022 in der Stadt Wolkenstein, OT Warmbad, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein hat in seiner Sitzung am 05.09.2022 mit Beschluss Nr. 35/2022 den Vorentwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Caravanplatz“ in Wolkenstein, OT Warmbad, in der Fassung vom 15. Juli 2022 mit Begründung und allen Anlagen gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

In der Zeit vom 28.09.2022 – 04.11.2022 wird der Vorentwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Caravanplatz“ in Wolkenstein, OT Warmbad, in der Fassung vom 15. 07.2022 mit allen Anlagen in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

            Montag             09:00 - 12:00 Uhr

            Dienstag           09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

            Mittwoch           09:00 - 12:00 Uhr

            Donnerstag       09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

            Freitag              09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan  „Sondergebiet Caravanplatz“ in Wolkenstein, OT Warmbad, einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein) abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@stadt-wolkenstein.de übermittelt werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet unter eingestellt:

www.stadt-wolkenstein.de

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Caravanplatz““ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Wolkenstein deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Wolkenstein, den 06. September 2022

Wolfram Liebing

Bürgermeister

Kontaktperson

Jens Voigt 

Bauamtsleiter 

Markt 13 

09429 Wolkenstein 

 

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung
  • Schreiben LRA ERZ
  • Artenschutzgutachten
  • Abfallbezogene Untersuchung Boden
  • Erschließungsplan

Informationen

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