Bebauungsplan Stadt Wolkenstein Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Krokusweg" in der Stadt Wolkenstein

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.10.2018 bis 05.12.2018
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Planzeichnung

Bekanntmachung

 

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Krokusweg“ in der Stadt Wolkenstein-

Entwurf vom 24. August 2018

 

Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein hat in seiner Sitzung am 1.10.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Krokusweg“ der Stadt Wolkenstein einschließlich Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan bestehend aus dem

  • Teil A- Planzeichnung M 1:500 dem
  • Teil B- Text und
  • der dazugehörigen Begründung

in der Fassung vom 24. August 2018 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die o.g. Unterlagen liegen in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein, in der Zeit vom

                        30. Oktober 2018 bis zum 05. Dezember 2018

zu folgenden Zeiten

Montag                       8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Dienstag                     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch                     8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Donnerstag                 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                        8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.  

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden gemäß

§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Wolkenstein unter www.stadt-wolkenstein.de sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Wolkenstein vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Wolkenstein deren Inhalt

nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. 

Wolfram Liebing

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Voigt- Bauamtsleiter

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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