Mit dem Standort B-Plan Nr. 61 steht ein innerstädtisches Baugebiet zur Verfügung mit einer hervorragenden Anbindung an Innenstadt, Kindertagesstätten, Schule, ÖPNV, Einkaufsstätten und andere Infrastruktureinrichtungen. Planungsziel ist die Entwicklung von familienfreundlichem Geschosswohnungsbau unter Berücksichtigung eines Grünzugs mit Fuß- und Radwegverbindung entlang des Landwehrweges. Dadurch soll der kontinuierlichen Wohnungsnachfrage in Radeberg begegnet werden. Die städtebauliche Konzeption sieht die Einordnung von ca. 8 Mehrfamilienhäusern (mit insg. ca. 84 Wohnungen) im rückwärtigen Plangebiet vor. Orientierend an der Bestandsbebauung entlang der Badstraße ist eine aufgelockerte Baustruktur mit Stadtvillen vorgesehen. Diese werden um einen gemeinschaftlich nutzbaren grünen Innenhof angeordnet. Zusätzlich entstehen an den einzelnen Wohngebäuden hauseigene Gärten. Die Erschließung erfolgt von Südwesten über eine private Stichstraße mit Anbindung an die Badstraße.
Durch den Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für Wohnnutzung geschaffen auf einer Fläche, die sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt. Die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt insgesamt unter 10.000 m². Es handelt sich somit gemäß § 13b BauGB um einen Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen. § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a (2) BauGB im beschleunigten Verfahren erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 (2) und (3) Satz 1 BauGB entsprechend.
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