Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Meißen Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Ergänzungssatzung "Am Jüdenberg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.11.2022 bis 30.12.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Ergänzungssatzung „Am Jüdenberg“

Verlängerung des Zeitraums der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird verlängert bis zum 30.12.2022. Die weiteren Regelungen bleiben unverändert. Aufgrund der Verlängerung des Zeitraums wird die nachfolgende Bekanntmachung erneut veröffentlicht.

Die Große Kreisstadt Meißen stellt im Plangebiet „Am Jüdenberg“ eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Jüdenberg“ mit der Begründung liegt im Zeitraum

vom 21.11.2022 bis einschließlich 30.12.2022

öffentlich aus.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de/ einsehbar.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) einzusehen.

Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor dem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (03521/467-181) oder E-Mail (stadtentwicklung@stadt-meissen.de) erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Anregungen schriftlich (Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen) oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.

Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Meißen, den 15.11.2022

Olaf Raschke                                                                                                           

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadt Meißen

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Sachgebiet Stadt- und Freiraumentwicklung

Leipziger Straße 10

01662 Meißen

Datenschutzerklärung

Die Große Kreisstadt Meißen legt großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Sie hat daher technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet und eingehalten werden.

Gesetzliche Grundlagen

Wenn Sie die Webseiten der Große Kreisstadt Meißen (z. B. www.stadt-meissen.de) besuchen, erbringt die Große Kreisstadt Meißen für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Telemediengesetzes (TMG). Dabei verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Personenbezogene Daten werden nur dann verarbeitet (erhoben, gespeichert und verwendet), wenn und so lange dies für die auf der Website angebotenen Leistungen erforderlich ist. Danach werden die Daten unverzüglich gelöscht. Alle Daten werden bei der Großen Kreisstadt Meißen und bei den mit der technischen Abwicklung beauftragten Partnern vertraulich behandelt.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Große Kreisstadt Meißen

Markt 1, 01662 Meißen

vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

Telefon: 03521 467206 (Sekretariat Oberbürgermeister)

E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

Verantwortliches Fachamt:

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Amtsleiterin

Inga Skambraks

Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467181

E-Mail:   stadtentwicklung@stadt-meissen.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Meißen

Datenschutzbeauftragte

Markt 1

01662 Meißen

Telefon: 03521/467-456

E-Mail:   dsb@stadt-meissen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.